Gezielte Förderungsmöglichkeit bei Innovationsprojekten

25. Juli 2023 | | 3 Minuten Lesezeit

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Martin Baier

Martin Baier, Geschäftsführender Gesellschafter Digicosmo GmbH

Konzepte, Technologien oder Methoden zu hinterfragen und neu anzuwenden birgt auch immer die Gefahr für das Scheitern. Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, kennen diese Herausforderungen und das damit verbundene finanzielle Risiko von Innovationsprojekten nur zu gut. Gleichzeitig wissen viele nicht, dass sie sich genau dafür fördern lassen können.

Martin Baier hat verschiedene Projekte zur Produktentwicklung auf Unternehmensseite begleitet und kam immer wieder mit Fragestellungen zu verschiedenen Fördermitteln in Kontakt. So wurde die Geschäftsidee der Digicosmo GmbH geboren, um kleine und mittlere Firmen bei der Antragstellung zu unterstützen.

Welche Möglichkeiten der Projektförderung gibt es für Unternehmen?

Es gibt zum einen die klassische Projektförderung auf EU, Bund- und Länderebene mit Programmen wie beispielsweise ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand), zum anderen gibt es seit 2020 eine steuerliche Möglichkeit der Förderung, die sogenannte Forschungszulage. Dieses Fördermittel passt sehr gut für KMU. Während bei traditionellen Förderprogrammen oft Wartezeiten bis zu sechs Monaten bis zur Bewilligung eines Antrags bestehen und erst dann mit dem Projekt begonnen werden darf, ermöglicht die Forschungszulage eine rückwirkende Beantragung von Zuwendungen. Das bedeutet, dass Unternehmen auch dann Fördermittel erhalten können, wenn sie bereits mit ihren Forschungsprojekten begonnen oder dieses bereits beendet haben.

Warum eignet sich die Forschungszulage insbesondere für KMU?

Die Forschungszulage ist an kein festes Budget geknüpft, es handelt sich um eine steuerliche Komponente. So werden für eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen (Löhne und Gehälter sowie Zukunftssicherungsleistungen) gefördert. Für KMU ist die Forschungszulage insbesondere deshalb interessant, weil die Erfolgswahrscheinlichkeit höher und der Antragsaufwand geringer ist als bei vielen klassischen Projektfördermitteln. Darüber hinaus können KMU im Laufe eines Geschäftsjahres mehrere Projekte einreichen, auch dann, wenn das Projekt schon begonnen hat. Man ist also sehr viel flexibler.

Dass ein Projekt förderfähig ist, muss es eines der drei Kategorien zugeordnet werden können: Grundlagen–, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die experimentelle Entwicklung ist für KMU oft die relevanteste, da diese leichter zu erfüllen ist, dennoch begründet diese einen Anspruch auf die Forschungszulage.

Welche Projekte können gefördert werden?

Die steuerliche Forschungszulage ist themenoffen. Das Projekt muss allerdings bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein. Am wichtigsten sind hier zwei Punkte: Erstens muss das Projekt eine Neuartigkeit aufweisen, das heißt, es muss eine Innovation für die Branche oder den Markt darstellen. Standardlösungen werden nicht gefördert. Zweitens muss eine Unsicherheit bezüglich des Endergebnisses bestehen. Das Risiko zu scheitern, muss vorhanden sein, weil das Projekt etwas Neues ist. Ziel dieser Kriterien ist, dass neue Kenntnisse und Fertigkeiten gewonnen werden oder vorhandene Erkenntnisse, Konzepte, Methoden oder Technologien in neuer Weise genutzt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, die sich mit ihrem Projekt für die Forschungszulage bewerben?

Theoretisch kann sich jedes Unternehmen mit Sitz in Deutschland um diese Zulage bewerben und fördern lassen. Die Forschungszulage ist besonders interessant für Unternehmen aus der KI-Welt. Viele unserer Kunden kommen aus dem IT-Bereich. Themen wie Smart Services, Blockchain und neue Algorithmen im Bereich Big Data sind gut förderbar. Generell sind innovative Sektoren in der Regel förderfähig.

Worauf muss man bei der Antragstellung achten?

Man muss sich mit den Prüfkriterien vertraut machen, die für das Projekt gelten. Ohne dieses Wissen ist es schwierig, den Antrag richtig zu verfassen. Außerdem ist es wichtig, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, da nur begrenzter Platz für die Beschreibung des Projekts zur Verfügung steht.

Wo unterstützt Digicosmo im Prozess?

Unser Ziel ist es, Unternehmen durch klare Prozesse beim systematischen Auswahlprozess bis zur Antragstellung zu begleiten. Der erste Schritt besteht darin, die Fördermöglichkeit kennenzulernen und zu klären, welche Kriterien das Projekt erfüllen muss. Darauf werden bestehende und geplante Projekte auf die Förderfähigkeit nach dem Forschungszulagengesetzt von uns geprüft und gemeinsam mit dem Unternehmen eine Antragsreihenfolge festgelegt. Anschließend verfassen wir den Antrag gemeinsam mit dem Kunden. Durch unsere Mithilfe wird die Erfolgswahrscheinlichkeit einer positiven Zuteilung deutlich erhöht, da wir die Prüfkriterien genau kennen und darauf geschult sind.  In der Regel dauert es drei Monate, bis man das Ergebnis erhält. Die Bescheinigung kann dann zum Ende des Geschäftsjahres beim Finanzamt eingereicht werden und wird mit der Unternehmensbesteuerung verrechnet. Mit der Forschungszulage können sich Unternehmen 25 Prozent der Personalkosten erstatten lassen. Die maximale jährliche Forschungszulage liegt bei 1 Mio. Euro.

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