BMBF Förderausschreibung „Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation: Leistungen und Potenziale sichtbar machen, Sichtbarkeit strukturell verankern“

13. November 2020 | | 2 Minuten Lesezeit

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Förderziel

Gefördert werden Forschungsprojekte und Umsetzungsmaßnahmen, die Frauen in Wissenschaft, Forschung und ­Innovation durch mehr Sichtbarkeit als Leistungsträgerinnen stärken und/oder als Rollenvorbilder bekannt machen, die die Repräsentanz von Frauen erhöhen, die zugrundeliegenden Mechanismen untersuchen bzw. die Umsetzung von entsprechenden Forschungsergebnissen unterstützen und somit den in Nummer 1.1 dieser Förderrichtlinie genannten Zielen dienen. Insbesondere sollen auch Wissenschafts-Praxis-Dialoge und innovative informationstechnische Präsentationsmethoden und -formate genutzt werden, um die Leistungen und Erfolge von Frauen zu würdigen und Maßnahmen zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit und Repräsentanz strukturell zu verankern.

Förderfähig sind z. B.:

  • Maßnahmen mit Modellcharakter zur Erhöhung der Sichtbarkeit von Frauen in Wissenschaft, Forschung/Entwicklung und Innovation;
  • Projekte, die Strukturbedingungen und Mechanismen untersuchen, die die Sichtbarkeit von Frauen und ihren Leistungen in verschiedenen Disziplinen und Forschungsbereichen verhindern bzw. gewährleisten (inklusive der Entwicklung von geeigneten Organisations- und Managementmodellen sowie Prozessen des Innovationsmanagements);
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte zur wissenschaftlichen Zitations- und Publikationspraxis, z. B. zum sogenannten „Gender Citation Gap“, zum Publikationsverhalten von Frauen im Hinblick auf Open Access- und High-Level-Publikationen oder zu Kanonisierungspraktiken in Forschung und Lehre;
  • Maßnahmen, die z. B. durch Sichtbarmachung von Rollenvorbildern gendersensible Identifizierungs- und Orientierungsangebote zur Berufs- und Karrieregestaltung zur Verfügung stellen, diese in geeigneter Weise strukturell verankern und so zur Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in der Wissenschafts- und Innovationskultur beitragen;
  • Projekte zur Anbahnung oder Stärkung der Zusammenarbeit von wissenschaftlichen und medienschaffenden Einrichtungen, z. B. im Hinblick auf (gender-)wissenschaftliche Beratungsangebote zur gendergerechten Darstellung von Frauen, auch als Leistungsträgerinnen und Führungspersönlichkeiten, in Film und Fernsehen oder im Hinblick auf die Nutzung von Fachexpertise zu Zukunftsfragen oder globalen Krisen in der Berichterstattung;
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die die innovativen Leistungen und Erfolge bisher nicht oder wenig bekannter Frauen untersuchen und/oder medial aufbereiten;
  • Forschungs- und Umsetzungsprojekte, die die (Unter-)Repräsentanz von Frauen als Leistungsträgerinnen in Wissenschaft, Forschung und Innovation, in den Akademien und Fachgesellschaften sowie in den (sozialen) Medien untersuchen oder einen Beitrag dazu leisten, ihre Repräsentanz in digitalen Kommunikationsformaten zu erhöhen (inklusive der Darstellung von Frauen in digital frei verfügbaren Wissensportalen/Online-Enzyklopädien sowie der Steigerung der aktiven Mitwirkung von Frauen in diesem Bereich, z. B. im Rahmen von Citizen Science);
  • Forschungsprojekte zu den geschlechtsspezifischen Wirkungen der durch erhöhte Sichtbarkeit verstärkten Exponiertheit, z. B. wenn Frauen in der Öffentlichkeit stehen oder Führungs-, Gestaltungs- und Entscheidungspositionen innehaben;
  • öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zum Themenfeld „Sichtbarkeit von Frauen“ in allen Fachgebieten der Wissenschaft, Forschung und Innovation, die eine erhebliche, idealerweise überregionale und bundesweite, Breitenwirkung entfalten;
  • weitere Forschungsprojekte und innovative Maßnahmen, die die Zielstellungen dieser Förderrichtlinie aufgreifen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für Vorhaben in Deutschland sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Stiftungen, Träger von Bildungseinrichtungen und Kulturstätten sowie andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen in frauen- und/oder genderspezifischer Forschung und/oder in der Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Sichtbarkeit von Frauen verfügen sowie eine entsprechende Nachhaltigkeit der Maßnahmen und den Transfer der Ergebnisse sicherstellen.

Verfahren

Förderanträge für die Forschungs- und Umsetzungsvorhaben sind dem vom BMBF beauftragten Projektträger (siehe Nummer 7.1) bis spätestens 31. Dezember 2020, 30. November 2021 und 30. November 2022 in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

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