BMBF Föderausschreibung „Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“

16. April 2020 | | 2 Minuten Lesezeit

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Die vorliegende Bekanntmachung adressiert zwei wesentliche Schwerpunkte. Zum einen sollen Arbeiten zur Erforschung neuer, skalierbarer Quantenprozessoren gefördert werden. Dies stellt eine wichtige technologische Grundlage für spätere Phasen der nationalen Strategie dar, in welcher der Aufbau großer Quantencomputer ermöglicht werden soll. Um die für die Funktion eines Quantenrechners unverzichtbare technische Peripherie auf den für eine Skalierung erforderlichen Stand zu bringen, sollen zum anderen Arbeiten an den aktuellen Demonstratoren, die derzeit im Rahmen der FET-Flagship-Projekte der EU gefördert werden, unterstützt werden.

Das BMBF beabsichtigt, die Forschung zu Quantencomputern von den erreichten ersten Funktionsnachweisen konsequent in Richtung der praktischen Verwendbarkeit weiterzuführen und die für eine Nutzung erforderlichen Entwicklungsarbeiten zielgerichtet zu fördern.

Förderziel

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden folgende Ziele adressiert:

  1. Ausbau der Kompetenz zur (Weiter-)Entwicklung technologischer Konzepte für Quantenprozessoren. Man geht derzeit davon aus, dass die im Experimentierstadium befindlichen konkreten technischen Realisierungen eines Quantenprozessors nicht dazu geeignet sind, praxisrelevante Prozessorgrößen herzustellen, wenngleich die jeweils zugrunde liegenden physikalischen Funktionsprinzipien dem nicht entgegenstehen. Demzufolge müssen auf dem Wege zu einem anwendbaren Quantencomputer noch ein oder mehrere Innovationssprünge auf der Prozessorebene erfolgen. Ein solcher Technologiewechsel bietet auch die Chance, sich mit neuen bzw. weiterentwickelten Konzepten für einen Quantenprozessor am Wettbewerb zu beteiligen.
  2. Aufbau der technischen Peripherie auf den für eine Skalierung erforderlichen Stand. Dazu können Projekte in ­Zusammenarbeit mit der FET-Flagship-Maßnahme zur Verwirklichung eines europäischen Quantencomputers ­gefördert werden. Hintergrund ist, dass der Standort Deutschland in optimaler Weise zum Gesamtziel beiträgt. ­Zudem sollen entstehende Forschungsergebnisse zeitnah in die Wirtschaft übertragen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen ­Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (sonstige Zuwendungsempfänger) in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. Juni 2020 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.

Weitere Infos findet ihr hier.

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