Weitere Einreichungstermine für BMBF Förderung: Software-Sprint – Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern

20. März 2020 | | < 1 Minute Lesezeit

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Die Bekanntmachung – Richtlinie zum „Software-Sprint“ – Förderung von Open Source Entwicklerinnen und Entwicklern vom 14. Juli 2016, wird um acht Einreichungsstichtage ergänzt.

Folgende Einreichungstermine werden ergänzt:

  • 30. September 2020
  • 31. März 2021
  • 30. September 2021
  • 31. März 2022
  • 30. September 2022
  • 31. März 2023
  • 30. September 2023
  • 31. März 2024

 

Förderziel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen dieser Richtlinie das Innovationspotenzial freier Programmiererinnen und Programmierer in Deutschland, um dieses Potenzial vor dem Hintergrund der wachsenden Durchdringung unserer Gesellschaft mit neuen digitalen Technologien und datengetriebenen Anwendungen zielgerichteter zu nutzen. Im Fokus stehen neue Technologien, die eine stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit an gesellschaftlichen Entwicklungen ermöglichen sowie die beteiligten Akteure im souveränen Umgang mit Daten und Informationen unterstützen. Engagierte Vordenker sollen bei der Entwicklung technologieorientierter Innovationen in Form von Software-Prototypen unterstützt und die angestrebten Ergebnisse als Open-Source-Lösungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ausschließlich selbstständige, private und unabhängige Einzelpersonen (Mindestalter 18 Jahre) sowie kleine interdisziplinäre Teams mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Antragsteller müssen einschlägige Vorarbeiten und umfassende Kenntnisse im Bereich der Softwareentwicklung nachweisen. Vorausgesetzt wird ein geringes wirtschaftliches Eigeninteresse, die Verwertung der Ergebnisse erfolgt durch Open-Source-Stellung.

Weitere Infos findet ihr hier.

 

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