Österreichische Bundesregierung stellt Artificial Intelligence Mission Austria 2030 vor

30. August 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Um die Chancen von KI für Österreich realisieren zu können und die potentiellen Risiken zu minimieren, wurde die KI-Strategie der österreichischen Bundesregierung unter dem Titel Artificial Intelligence Mission Austria 2030 (AIM AT 2030) entwickelt. Die österreichische Bundesregierung setzt damit Ziele für den Umgang mit KI. Dabei ist die Strategie als Beginn eines Prozesses zu sehen.

Drei Ziele der Artificial Intelligence Mission Austria 2030

  1. Es wird ein am Gemeinwohl orientierter, breiter Einsatz von KI angestrebt, der in verantwortungsvoller Weise auf Basis von Grund- und Menschenrechten, europäischen Grundwerten und des kommenden europäischen Rechtsrahmens erfolgt.
  2. Österreich soll sich als Forschungs- und Innovationsstandort für KI in Schlüsselbereichen und Stärkefeldern positionieren und
  3. mittels der Entwicklung und des Einsatzes von KI soll die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Technologie- und Wirtschaftsstandorts gesichert werden.

Auf Basis des Koordinierten Aktionsplans zu KI der EU werden dazu in der AIM AT 2030 die erforderlichen Grundprinzipien für eine vertrauenswürdige KI definiert. Zur Entfaltung des Potentials von vertrauenswürdiger KI werden konkrete Maßnahmen für ein funktionierendes KI-Ökosystem festgehalten. Ergänzend zu diesen beiden Grundpfeilern werden in ganz konkreten KI-Anwendungsfeldern im Annex, welche vom Schutz des Klimas bis zur Anwendung in der Industrie oder der Bildung reichen, Schritte zur Realisierung der Potentiale aufgezeigt.

KI-Technologien und deren Anwendungen entwickeln sich sehr schnell. Die AIM AT 2030 setzt aus diesem Grund die Leitlinien fest, innerhalb derer sich der Einsatz von KI in Österreich entwickeln kann und soll. Gleichzeitig setzt die AIM AT 2030 auf eine agile, interdisziplinäre und partizipative Umsetzung und Weiterentwicklung.

Agile KI-Strategie

Die KI-Strategie der Österreichischen Bundesregierung wird als agile Strategie definiert. Sie wird nicht als singulär und endgültig für die kommenden Jahre gesehen, sondern ist offen für Änderungen, Ergänzungen und Präzisierungen, lernend in Bezug auf bereits erfolgte Umsetzungen und kann und soll sich dadurch ständig weiterentwickeln.

Diese Strategie ist interdisziplinär: KI hat das Potential, zahlreiche Anwendungsfelder zu beeinflussen. Daher ist es unumgänglich, bei der Gestaltung von KI für die Zukunft einen interdisziplinären Ansatz zu wählen. Bei der Erarbeitung der Strategie waren über 160 Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichen Fachrichtungen (Technik, Wirtschaft, Naturwissenschaften bis hin zu Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften oder Bildungswissenschaften) beteiligt. Dieser breite Ansatz spiegelt sich auch bei den zahlreichen beteiligten Bundesministerien wider.

Die KI-Strategie der Bundesregierung ist partizipativ: Bereits bei der Erstellung der Strategie wurden Expertinnen und Experten und weitere Stakeholder eingebunden. Die Strategie sieht auch in der Umsetzung der Maßnahmen eine breite Partizipation zivilgesellschaftlicher Organisationen, Intermediärer und von Bürgerinnen und Bürgern vor.

Diese Strategie ist europäisch: Die Bundesregierung ist bestrebt, seine Zielbestimmungen in enger Abstimmung und umfassender Übereinstimmung mit den Grundwerten und Zielsetzungen der Europäischen Union und den gemeinschaftlichen Maßnahmen zu formulieren. Mit dieser Strategie trägt Österreich damit auch zur Förderung der industriellen und technischen Leistungsfähigkeit Europas bei und unterstützt die Verbreitung der KI in der gesamten Wirtschaft der Union.

Diese Strategie ist international: Die Bundesregierung wird sich auf internationaler Ebene an der Stärkung und Konkretisierung des völkerrechtlichen Rahmenwerks (insbesondere Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht) für den digitalen Raum aktiv beteiligen und an der Entwicklung von Standards für den ethischen Einsatz von KI im Einklang mit den Menschenrechten mitwirken.

In der AIM AT 2030 finden sich klare Ziele und Maßnahmen, die sich in allgemeine Handlungsfelder und in eine Auswahl an ersten relevanten Anwendungsfeldern gliedern.

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