Notprogramm für die Wirtschaft in der Schweiz

03. April 2020 | | < 1 Minute Lesezeit

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Der Bundesrat hat am 1. April 2020 seine bisherige Strategie bestätigt und beschlossen, rasch eine gezielte Verlängerung oder Ausweitung von Unterstützungsleistungen zu prüfen. Mit der Fortführung und der gezielten Optimierung der bisherigen Strategie sollen die Beschäftigung erhalten, Löhne gesichert, Selbstständige aufgefangen und Insolvenzen aufgrund von Liquiditätsengpässen verhindert werden.

Das EFD (EFV) ist beauftragt worden, dem Bundesrat bis spätestens 3. April 2020 einen Zusatzkredit zur Erhöhung des Bürgschaftsvolumens zu unterbreiten. Damit soll der großen Nachfrage der Unternehmen nach COVID-19-Überbrückungskrediten Rechnung getragen werden. Gemeinsam mit dem WBF soll zudem ein Vorgehen entwickelt werden, um Missbräuche bei der Verwendung von Überbrückungskrediten zu verhindern. Das WBF (SECO) wird zudem gemeinsam mit dem EFD (SIF) ergänzende Instrumente prüfen, um zukunftsfähige Start-ups vor einer durch die Corona-Pandemie verursachten Insolvenz zu bewahren.

Lösungsansätze für Selbständige

Weiter wird das EDI (BSV) beauftragt, zusammen mit dem EFD (EFV) und dem WBF (SECO) eine Unterstützung im Sinne einer Abfederung von Härtefällen für Selbständige bis zum 8. April 2020 zu prüfen, die sich durch den weitgehenden Stillstand der Wirtschaft mit Erwerbseinbussen konfrontiert sehen, obwohl ihre Erwerbstätigkeit nicht verboten ist. Diese Kreise haben jetzt keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Weitere Aufträge betreffen Reisebüros, den Kultur- und den Sportbereich. Zudem sollen die mittel- und langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen analysiert und eine Strategie für die Zeit nach der Lockerung der gesundheitspolitischen Maßnahmen erarbeitet werden.

Weitere Infos gibt es hier.

Der Bundesrat hat außerdem mehrere Erklärvideos zum Thema Notprogramm für die Wirtschaft erstellt.

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