Zum 1. August 2020 werden die Ausbildungsinhalte dieser vier dualen IT-Berufe neu geordnet: Fachinformatiker/-in, IT-System-Elektroniker/-in, IT-System-Kaufmann/-frau und Informatikkaufmann/-frau. Anlass für die Überarbeitung der Ausbildungsgänge waren insbesondere geänderte Anforderungen in den Bereichen Vernetzung, Internet of Things, Industrie 4.0 und die damit verbundene Digitalisierung aller Wirtschaftsbereiche.
Modernisierungsbedarf
Gleich nach ihrer Einführung 1997 stießen die damals neuen IT-Berufe auf großes Interesse: Schon im ersten Jahr wurden fast 5000 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Bis heute erlernten mehr als 200.000 Fachkräfte einen der vier Berufe. Dabei waren die Zahlen für die IT-System-Elektroniker, IT-System-Kaufleute und Informatikkaufleute zuletzt rückläufig, während sie für den Beruf des Fachinformatikers deutlich anstiegen – in beiden Fachrichtungen zusammen auf 16.437 neue Verträge im Jahr 2019.
Anfang 2015 erteilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Bonn den Auftrag, den Modernisierungsbedarf der Ausbildungsgänge zu prüfen. Im Abschlussbericht ihrer Voruntersuchung bescheinigten die BIBB-Experten den dualen IT-Berufen Modernisierungsbedarf. Eine erste, kleine Nachbesserung gab es bereits 2018: In den Beschreibungen aller Berufe wurde damals in den Listen der nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten das Stichwort “IT-Sicherheit” ergänzt, auch Datenschutz und Urheberrecht kamen als Lernziele hinzu.
Ergänzung um neue Fachrichtungen
Zum 1. August 2020 steht eine umfangreichere Neuordnung der genannten IT-Berufe bevor. Der Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in, der bisher in den beiden Fachrichtungen “Anwendungsentwicklung” und “Systemintegration” gewählt werden kann, wird um die beiden Fachrichtungen “Daten- und Prozessanalyse” und “Digitale Vernetzung” ergänzt, kann also künftig in vier unterschiedlichen Fachrichtungen erlernt werden. Anstelle der bisherigen Zwischen- und Abschlussprüfung werden Auszubildende künftig eine sogenannte “gestreckte Abschlussprüfung” absolvieren. Das heißt, dass auch die Leistungen in der Zwischenprüfung zur Abschlussnote beitragen.
Der bisherige Ausbildungsberuf IT-System-Kaufmann/-frau wird ab dem Schuljahr 2020/21 in dem neuen Beruf Kaufmann/-frau für IT-System-Management fortgeführt und der bisherige Ausbildungsberuf Informatikkaufmann/-frau wird ersetzt durch den neuen Beruf Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement.