Landesregierung BW kündigt Rettungsschirm für Unternehmen an

20. März 2020 | | 4 Minuten Lesezeit

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Die Baden-Württembergische Landesregierung hat einen Rettungsschirm für Unternehmen in der Coronakrise angekündigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält ein rasches branchenübergreifendes Handeln bei enger Abstimmung der Maßnahmen des Landes auf die des Bundes für erforderlich. Soforthilfen sollen schnell umgesetzt werden.

Der Landtag hatte in seiner Sitzung heute mit dem Beschluss über einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 zum einen die Verwendung der Rücklage für Haushaltsrisiken ermöglicht sowie die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme geschaffen, um die Pandemie zu bekämpfen und Unternehmen, Selbständige und sonstigen Betroffenen zu helfen. „Das ist ein Versprechen insbesondere an die betroffenen Betriebe: Das Land hilft“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Mittel könnten nun etwa für einen Härtefallfonds eingesetzt werden. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.

 

Bestehende Förderinstrumente und neue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen

„Grundsätzlich ist das Land mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden, auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen. Die Förderinstitute arbeiten durch die Coronakrise bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig ab“, versicherte Ministerin Hoffmeister-Kraut.

„Einige zusätzliche Maßnahmen haben wir bereits in die Wege geleitet: So haben wir kurzfristig entschieden, dass die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden kann. In der gegenwärtigen Situation ist dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal“, so der Ministerpräsident. „Diese Flexibilisierung ist wichtig, damit mehr Unternehmen als bisher von unseren Hilfsmaßnahmen profitieren können. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben. Das hat jetzt höchste Priorität“, so Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung habe zudem bereits angekündigt, den Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro zu verfünffachen.

„Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Das Land hat auch zugestimmt, dass die Bürgschaftsbank künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen könne, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz könne die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein. Dies könne zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte, erläuterte Hoffmeister-Kraut weiter. Der Bund hat seine Rückbürgschaftsquote selbst bereits um 10 Prozent auf nunmehr 49 Prozent erhöht.

 

Auch Unkonventionelle Maßnahmen gefordert: Branchenoffener Härtefallfonds

Hoffmeister-Kraut führte aus, dass das Land in dieser Situation auch unkonventionelle Maßnahmen ergreifen müsse. „Wir brauchen insbesondere einen kurzfristig wirksamen Härtefallfonds mit direkten Zuschüssen für Selbstständige und Kleinstunternehmer. Mit dem branchenoffenen Fonds wollen wir Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe bis zu 15.000 Euro fließen. Hoffmeister-Kraut kündigte an, dass ab Ende kommender Woche Anträge gestellt werden könnten. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah  informieren.

 

Beteiligungsfonds

„Außerdem brauchen wir die Einrichtung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet ist. Damit wollen wir das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Für den Beteiligungsfonds und die damit verbundenen staatlichen Beteiligungen sollen mittelständische Unternehmen in Frage kommen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben.

 

Krisenberatungsprogramm

„Darüber hinaus wollen wir unser Beratungsangebot speziell um Krisenberatungen erweitern. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen mit den nötigen Informationen zu möglichen und sinnvollen Maßnahmen in die Lage versetzt werden, selbst die weiteren nötigen Schritte auf ihrem Weg aus der Krise gehen zu können“, so die Ministerin. Gefördert werden soll die Bereitstellung von Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe sowie zu weitergehenden Hilfsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine intensivere Beratung zur Liquiditätsplanung Gegenstand der Förderung sein.

„Die Betroffenheit der Unternehmen im Land nimmt von Tag zu Tag zu. Es ist daher notwendig, dass wir rasch und entschieden handeln und damit auch einen aktiven Beitrag zu einer möglichst schnellen Erholung der Wirtschaft zu leisten“, so der Ministerpräsident abschließend.

 

Steuerliche Erleichterungen

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus‘ betroffen sind. „Jetzt können die Finanzämter im Land Betrieben schnell helfen, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Das mildert finanzielle Schwierigkeiten ab“, sagte Finanzministerin Sitzmann.

Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Die Finanzministerin hat die Finanzämter bereits vor der Umsetzung durch den Bund auf die Hilfen vorbereiten lassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.

Für die Anträge wird auf der Webseite der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so Sitzmann.

Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. „Die Finanzämter im Land werden solche Anträge auf Fristverlängerung in der Regel genehmigen”, sagte Sitzmann.

Die Ministerin empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller.

Finanzämter Baden-Württemberg: Antragsformular für Stundungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen

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