KMU-Digitalisierungsförderung „KMU.E-Commerce“ des österreichischen Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

15. September 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Das Förderungsprogramm „KMU.E-Commerce“ soll österreichischen KMU das große Potenzial an Chancen im Vertrieb und bei der Vermarktung eröffnen, das sich durch die Digitalisierung bietet. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Automatisierung und Digitalisierung sämtlicher Vertriebs- und Vermarktungsbereiche steigen die Herausforderungen für österreichische KMU. Dabei gilt es, auch mit dem weltweiten Vormarsch von Mobile-Commerce (M-Commerce) Schritt zu halten. Wer als Händler sowohl national als auch international wettbewerbsfähig bleiben will, kommt insbesondere an der Zurverfügungstellung von Mobile-Shopping (via Smartphone oder
Tablet) nicht mehr vorbei. Daher wird mit dem Förderungsprogramm KMU.E-Commerce ein Anreiz für KMU geschaffen, Digitalisierungsprojekte im Bereich E-Commerce und M-Commerce umzusetzen und in den Markt überzuführen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten, unter Berücksichtigung der beihilfenrechtlichen Vorgaben iSd Art 17 AGVO, durch (einkommenssteuerrechtlich) aktivierungspflichtige Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen
externer Anbieter (z.B. Programmiertätigkeiten, [Cloud-] Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete, M-Commerce Optimierung), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele
leisten:

  • Aufbau von professioneller Internetpräsenz zur Vermarktung und Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Buchungsplattformen
  • Einführung und Ausbau von Online-Shops sowie von Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, Social Media Tools, Website-Monitoring und ContentMarketing
  • Einrichtung und Optimierung von Onlineshops im Hinblick auf M-Commerce und deren Nutzerfreundlichkeit
  • Unterstützung bei E-Commerce Geschäftsprozessen (Warenbereitstellung, Logistik, Zahlungsverfahren, CRM)
  • IT-Security, Schutz vor Cyberattacken bei E-Commerce-Lösungen
  • Einrichtung bzw. Verwendung von am Markt verfügbaren E-Commerce Gütezeichen

Wer ist antragsberechtigt?

Förderungswerber sind natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
a. ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen,
b. als KMU im Sinne der Empfehlung der EK betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen, in der jeweils geltenden Fassung, zuletzt ABl. Nr. L 124 vom 20.5.2003, S. 36 ff, gelten (Empfehlungen
der Kommission 2003/361/EG; siehe Anhang I) und
c. über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

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