Förderprogramm: “Coaching zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen“

03. August 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe trägt ein gefördertes externes Coaching dazu bei, die bisherigen Geschäftsmodelle kleiner Unternehmen neu auszurichten, weiterzuentwickeln und anzupassen und dabei Digitalisierungs- und Klimaschutzanforderungen zu integrieren.
Somit können geförderte externe Coachings eine wesentliche Rolle dabei spielen, die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen zu stabilisieren und auszubauen, Fachkräfte zu halten und zu gewinnen, Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu fördern.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Coachings zur Neuausrichtung, Weiterentwicklung und Anpassung der Geschäftsmodelle einschließlich der konzeptionellen Konkretisierung und der Begleitung der Umsetzung. Die für das jeweilige Geschäftsmodell relevanten Aspekte der Digitalisierung und des Klimaschutzes sind einzubeziehen.

Ein Coaching kann sich beispielsweise befassen mit:

  • Geschäftsmodellinnovationen in Bezug auf die systematische Entwicklung von Produkt- bzw. Prozessinnovation, Diversifikation in neue Geschäftsmodelle sowie die Erschließung neuer Märkte.
  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Vernetzung von Produkt und Dienstleistung („Servitization“) sowie Erschließung neuer Märkte durch das Angebot von neuen innovativen Dienstleistungen.
  • Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsmodelle auf Basis digitaler Technologien wie bspw. Cloud-Plattformen, Internet of Things, Künstliche Intelligenz, Big Data und datenbasierter Dienste.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für ein Coaching sind kleine Unternehmen mit Sitz in BadenWürttemberg mit bis zu 50 Mitarbeiter/innen, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben.

Weitere Informationen

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