Förderanträge für die Digitalisierungsprämie Plus

21. Januar 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Ab dem 1. Februar 2021 ist es Unternehmen wieder möglich, Förderanträge für die Digitalisierungsprämie Plus – sowohl in der Darlehens- als auch in der Zuschussvariante – zu stellen. Die angepassten Förderkonditionen sehen einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal aber 6.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro und einen Zuschuss von zwölf Prozent (maximal aber 12.000 Euro) für Digitalisierungsvorhaben in Höhe von bis zu 120.000 Euro vor. Mit den angepassten Konditionen können voraussichtlich insgesamt 8.500 Fördervorhaben anstelle von 6.000 Vorhaben gefördert werden. Das angestoßene Investitionsvolumen in Digitalisierung wird sich auf über 300 Millionen Euro erhöhen.

Was wird gefördert?

Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen sowie Angehöriger freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Digitalisierung unterstützen.

Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder eine öffentliche Stelle zu 25 Prozent oder mehr beteiligt ist.
Falls ein Unternehmen bereits schon einmal eine Digitalisierungsprämie erhalten hat, muss die Festsetzung des Tilgungszuschusses bei Darlehen oder die Vollauszahlung des Zuschusses länger als ein Jahr her sein.

Wer wird gefördert?

Die förderfähigen Vorhaben werden im Vergleich zur bisherigen Digitalisierungsprämie beibehalten. Gefördert werden vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie künstliche-Intelligenz-Anwendungen. Auch die im Rahmen des Digitalisierungsprojekts notwendigen Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind förderfähig.

Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen.

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