BMBF Förderausschreibung „Deutsch-Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services“
23. November 2020 | News | 2 Minuten Lesezeit
Förderziel
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Unternehmen beider Länder dabei zu unterstützen, innovative Lösungen zu entwickeln, prototypisch umzusetzen und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten in den jeweiligen Ländern zu validieren. Die Lösungen sind schrittweise in den beteiligten produzierenden Unternehmen einzuführen. Dabei sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, diese Lösungen auch nach Abschluss der Forschungsprojekte selbstständig und dauerhaft zu optimieren. Die Sicherung der Innovationsführerschaft deutscher Unternehmen sowohl im Entwickeln und Betreiben von neuen innovativen Lösungen aus den Teilgebieten „Intelligente Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services“ als auch in der Anwendung an weltweiten Produktionsstandorten ist vordringliches Ziel. Digitaler Wandel, Globalisierung, sozio-technische Vernetzung und Produktivitätssteigerung stehen dabei im Fokus.
Zweck der Förderung ist die Durchführung von anwendungsorientierten industriellen Verbundprojekten, in denen deutsche und chinesische Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam an Lösungen arbeiten. Angestrebt werden, neben der Erarbeitung technologischer Innovationen, die Ausgestaltung sozio-technischer Systeme für die länderspezifische Zusammenarbeit, aber auch wesentliche Fortschritte bei Normung und Standardisierung. Weiteres Ziel ist die Stärkung der interkulturellen Kompetenz deutscher und chinesischer Nachwuchswissenschaftler in Bezug auf China bzw. Deutschland durch den wissenschaftlichen Austausch in gemeinsamen Verbundprojekten.
Gefördert werden Arbeiten zu folgenden FuE-Schwerpunkten, die durch die gemeinsame deutsch-chinesische Arbeitsgruppe „Intelligente Fertigung (Industrie 4.0) und Smart Services“ als vordringlich eingestuft wurden:
- Datenbasierte Produkt-Service- und Assistenzsysteme für die intelligente Fertigung (Industrie 4.0)
- Lösungsansätze für die transnationale Interoperabilität in kollaborativen Produktionsnetzwerken
- Nachhaltigkeit durch Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Produktion
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 29. Januar 2021 vom Einreicher eine zwischen den deutschen und chinesischen Partnern abgestimmte Projektskizze (in deutscher Sprache) sowie eine englische Kurzbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.