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BMWi Gründungswettbewerb: “Digitale Innovationen”

04. Mai 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Mit dem “Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen” prämiert das BMWi die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren. Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze. Es werden zwei Wettbewerbsrunden pro Jahr durchgeführt.

Was soll eingereicht werden?

Der Gründungswettbewerb ist ein Ideenwettbewerb. In der Ideenskizze soll die Innovation und der Nutzen der Idee dargestellt werden, auf die fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kompetenzen der Gründer:innen eingegangen sowie die Vernetzung mit potenziellen Kunden und Partnern beschrieben werden. Die Ausarbeitung eines vollständigen Geschäftsplans ist nicht erforderlich. Erwartet werden eine verständliche Darstellung des geplanten Geschäftsmodells, eine realistische Einschätzung des Zielmarkts und der Wettbewerber sowie erste Ansätze für Marketing und Vertrieb. Die Ideenskizze sollte auch eine erste grobe Zeitplanung für die Unternehmensgründung und das Grundgerüst einer Finanzplanung (Preismodell, Umsatz, Kosten, Finanzierung) beinhalten. Zudem kann dargestellt werden, in welcher Weise ökonomische, ökologische, soziale Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden.

Um die Gründungsidee noch besser zu präsentieren, kannst du die Ideenskizze optional durch ein Video (max. Laufzeit 60 s) ergänzen, in welchem das Produkt bzw. die Dienstleistung und die Gründer:innen bzw. das Team vorstellt wird. Ausschlaggebend für die Prämierung ist aber die Ideenskizze.

Die Beiträge im Gründungswettbewerb werden im Wesentlichen nach folgenden Kriterien bewertet:.

  • Erfahrung und Qualifikation der Teilnehmenden bzw. des Teams
  • Kundennutzen, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts bzw. der Dienstleistung
  • Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts

Daneben wird auch die Nachhaltigkeitsorientierung des Teams, des Konzeptes und der Produkte bzw. der Dienstleistung berücksichtigt.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.

Soweit Teilnehmende auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung (UG), GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei der Online-Registrierung zu einer Wettbewerbsrunde höchstens sechs Kalendermonate zurückliegen.

Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.

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