BMBF Forschungsvorhaben: „Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie“

09. Januar 2023 | | < 1 Minute Lesezeit

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Zweck der Zuwendung ist es, in meist dreijährigen Vorhaben aktuelle Entwicklungen mit Bezügen zum Datenschutz und zur Privatheit im Hinblick auf den Einfluss auf die Lebensrealitäten von Bürgerinnen und Bürgern wissenschaftlich zu untersuchen, um den Diskurs über damit verbundene Chancen und Herausforderungen sachlich zu unterstützen. Bürgerinnen und Bürgern soll eine informierte Auseinandersetzung mit den Gefahren der Digitalisierung für ihre Privatheit und Selbstbestimmtheit ermöglicht werden.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Richtlinie werden Forschungsverbundvorhaben mit Bezug zu den oben genannten Zielen gefördert, die sich beispielsweise einem oder mehreren der folgenden Themenfelder zuordnen lassen (vgl. Nummer 5.1 im Forschungsrahmenprogramm „Digital. Sicher. Souverän.“).

Grundrechte und informationelle Selbstbestimmung schützen:

  • Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung unterstützen;
  • Datenschutz technisch umsetzen;
  • privatsphäreschonende Geschäftsmodelle entwickeln;
  • Zukunftstechnologien privatsphäreschonend gestalten („Privacy by Design“);
  • Technik- und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen;
  • Risikoabschätzungen vornehmen.

Technik nach demokratischen Werten souverän gestalten:

  • Standards, Normen und Kennzeichnungen weiterentwickeln;
  • Werte in die Technikentwicklung einfließen lassen („Values by Design“);
  • individuellen Umgang mit Daten besser verstehen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschung betreiben,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Kommunen und deren Einrichtungen,
  • Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Verfahren und Deadlines

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zunächst Projektskizzen in elektronischer Form unter der Fördermaßnahme „Plattform Privatheit“ einzureichen. Skizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. März und 15. Oktober.

Weitere Infos

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