BMBF Förderausschreibung: Zweite Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

02. November 2020 | | < 1 Minute Lesezeit

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Förderziel

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll verhindert werden, dass die Corona-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen wird. Es besteht ein erhebliches Bundesinteresse daran, Ausbildungsplätze auch in der Krise zu schützen und das bisherige Ausbildungsniveau der Ausbildungsbetriebe und ausbildenden Einrichtungen aufrechtzuerhalten, begonnene Berufsausbildungen fortzuführen und neue Ausbildungskapazitäten zu schaffen, um jungen Menschen eine sichere Zukunftsperspektive zu geben. Mit dieser Richtlinie werden – nach der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 29. Juli 2020 (BAnz AT 31.07.2020 B1) – weitere Maßnahmen nach Nummer 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ sowie die vom Bundeskabinett am 24. Juni 2020 beschlossenen Eckpunkte des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ konkretisiert.

Ziel dieser Zweiten Förderrichtlinie ist die stärkere Nutzung von Verbund- oder Auftragsausbildung im Ausbildungsjahr 2020/21 zugunsten Auszubildender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihre Ausbildung temporär nicht im eigenen Betrieb (im Folgenden: Stammausbildungsbetrieb) beginnen oder weiterführen können, weil dieser vollständig oder zu wesentlichen Teilen aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern oder die Einstellung desselben bedingen. Auftragsausbildung ist die Durchführung einzelner Teile oder Abschnitte der Berufsausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebs.

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfänger sind ausbildende KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden (Interims-Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen im Sinne dieser Förderrichtlinie), die die pandemiebedingte befristete Auftrags- oder Verbundausbildung durchführen.

Verfahren

Anträge können ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Förderrichtlinie bis zum Ablauf des 30. September 2021 gestellt werden.

Weitere Infos

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