BMBF Förderausschreibung zum Themenfeld “Software und Algorithmen“

11. Juni 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Die Ziele der Fördermaßnahme umfassen

  • die Vernetzung relevanter Akteure und Strukturen mit Blick auf die Digitalisierung,
  • den Ausbau von digitalen Kompetenzen in der Forschung und
  • die Stärkung des Transfers und der Kommunikation – innerhalb von ErUM und über ErUM hinaus –

im Themenfeld „Software und Algorithmen“ des Aktionsplans ErUM-Data.

Durch die Fördermaßnahme sollen

  • eine koordinierte Herangehensweise und eine breite Verständigung der verschiedenen Fachdisziplinen erreicht werden, sowie
  • übergeordnete Lösungen ermöglicht werden.

Ein langfristiges Ziel ist es, bestmögliche Bedingungen für eine effiziente, nachhaltige und finanzierbare Forschungsdatenverarbeitung und -verwertung zu schaffen und den Übergang von Big Data zu Smart Data in der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung zu gestalten.

Gegenstand der Förderung

Im Mittelpunkt der Fördermaßnahme stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die im Themenfeld „Software und Algorithmen“ innovative, intelligente und skalierbare Methoden und Algorithmen entwickeln bzw. aus anderen Bereichen adaptieren und implementieren, um neue Erkenntnisse aus den großen und komplexen Forschungsdatenmengen der naturwissenschaftlichen Großgeräte zur Beantwortung von aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen der Erforschung von Universum und Materie zu gewinnen. Der Schwerpunkt liegt auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu KI und ML, die z. B. neue Möglichkeiten eröffnen oder erprobte Verfahren und Abläufe effizienter gestalten.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 1. September 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form unter Nutzung von „easy-Online“ vorzulegen.

Weitere Infos

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