BMBF Förderausschreibung: “Zivile Sicherheit – Bedrohungen aus dem digitalen Raum”

08. November 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, die Bevölkerung und die Betreiber kritischer Infrastrukturen für mögliche Angriffe aus dem digitalen Raum zu sensibilisieren, im Schadensfall für die Bewältigung des Angriffes zu stärken und für den Wiederanlauf der Systeme vorzubereiten. Darüber hinaus sollen Ermittlungsbehörden mit neuen Werkzeugen bei der Identifizierung, Bekämpfung und Aufklärung von Cyberkriminalität unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zur Bekämpfung der Bedrohungen aus dem digitalen Raum beitragen. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen. Bedarfe der Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie der BOS sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.

Es ist darauf zu achten, dass ganzheitliche Lösungen entstehen, die mit präventiven Maßnahmen, technologischen Ansätzen, neuen Strategien und organisatorischen Konzepten die Cyberkriminalität und ihre Auswirkungen eindämmen. Die Erforschung und Entwicklung von neuen IT-Lösungen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Die Bedrohungen aus dem digitalen Raum haben insbesondere in zwei Kernbereichen der zivilen Sicherheitsforschung „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“ eine hohe Relevanz.

So müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen für mögliche Angriffe aus dem digitalen Raum sensibilisiert und ihre Mitarbeiter geschult sowie Schwachstellen in und Abhängigkeiten zwischen Infrastrukturkomponenten analysiert werden, um Maßnahmen gegen Angriffe sowie Notfallpläne für den Schadensfall entwickeln zu können.

Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen oder Manipulationen aus dem digitalen Raum sind beispielsweise:

  • Sensibilisierung und Schulung von Betreibern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kritischer Infrastrukturen sowie Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden
  • Analyse und Monitoring von Systemkomponenten kritischer Infrastrukturen
  • Schaffung von (analogen) Redundanzen
  • Segmentierung/Schaffung größerer Autarkie

Mögliche Maßnahmen zur Detektion von Angriffen und Reaktion auf Angriffe aus dem digitalen Raum:

  • Beobachtung und Plausibilisierung des Netzverkehrs und von Interaktionen
  • Erlangung von Kenntnissen zu den Abläufen von Cyberangriffen (Kill-Chains) sowie Supply-Chain-Attacks
  • Aufbau eines spezialisierten Notfall- und Kommunikationsmanagements
  • Umgang mit dem Ausfall kritischer Infrastrukturen (z. B. Blackout, Internet, Kommunikation, (grenzüberschreitende) Versorgung etc.)

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Verfahren und Deadlines

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten PT bis spätestens 25. März 2022 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Infos

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