BMBF Förderausschreibung: “Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“

12. Januar 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Ziel der Förderung im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist es, einzelnen Akteuren aus Deutschland die internationale Vernetzung, den Aufbau von europäischen Konsortien sowie die Ausarbeitung eines EU-Antrags zu ermöglichen und so die Einreichung eines Projektantrags im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm zu erreichen.

Gegenstand der Förderung

Die im Rahmen dieser Förderrichtlinie förderfähigen Aktivitäten umfassen die Befassung mit dem vorgesehenen Förderinstrument, Arbeiten zur frühzeitigen Aufstellung eines Kernkonsortiums und zur themenspezifischen Netzwerkbildung, bis hin zu der Ausarbeitung und finalen Einreichung des EU-Antrags.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • BOS und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
  • Kommunen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens

30. April 2021 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2022)

15. März 2022 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2023)

15. März 2023 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2024)

15. März 2024 (für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2025)

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Es muss bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem oben genannten Ansprechpartner beim Projektträger aufgenommen werden.

Weitere Infos

 

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