BMBF Förderausschreibung: “Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar machen”
11. Januar 2021 | News | 2 Minuten Lesezeit
Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt auf die Unterstützung von Pflegekräften und pflegenden Angehörigen sowie auf die Verbesserung der Selbstbestimmung und Lebensqualität pflegebedürftiger Personen durch innovative Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI).
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungsprojekte mit dem Schwerpunkt auf der Schaffung einer nachhaltig verwendbaren Daten- und Software-Basis (im Folgenden Repository genannt) für den Einsatz von KI-Systemen im Pflegealltag (Schwerpunkt 1) und Forschungsprojekte mit dem Schwerpunkt der Erforschung und Entwicklung von KI-Systemen für den Einsatz im Pflegealltag (Schwerpunkt 2).
Modul 1: Digitale Daten für die Pflege nachhaltig nutzbar machen
- Rahmen und Struktur eines Repositorys für die Pflege
- Datenbasis eines Repositorys für die Pflege
- Standards, Anschlussfähigkeit und Evaluation eines Repositorys für die Pflege
Modul 2: Daten und Modelle im Pflegealltag anwenden
- Selektivität von KI und Pflege
- Adaptivität von KI und Pflege
- Kontrolle und Nachvollziehbarkeit von KI in der Pflege
- Alltagsrelevanz für die Pflege
Modul 3: Wissenschaftliches Begleit- und Vernetzungsprojekt
Ziel des Begleitprojekts ist es, in einem interdisziplinären Konsortium die Vernetzung zwischen den Projekten zu gestalten und ein Voneinander-Lernen zu befördern. In der Begleitung sollen die speziellen Herausforderungen der Projektkonsortien aus den unterschiedlichen Perspektiven wie z. B. der Pflegepraxis, der Wissenschaft und gegebenenfalls der Wirtschaft kontinuierlich Berücksichtigung finden. Die Formate und fachlichen Schwerpunkte sollen an den Bedarfen der Forschungsprojekte ausgerichtet werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Modul 1 und 2:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Akteure. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Modul 3:
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Organisationen der Pflegepraxis, z. B. öffentliche oder freigemeinnützige Träger der Pflege. Für das Verbundprojekt ist ein pflege- oder technisch-wissenschaftlicher Koordinator zu benennen.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens zum 31. März 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.