BMBF Förderausschreibung: Projekte zur Beschleunigung der Transformation zu Open Access

19. Juni 2020 | | < 1 Minute Lesezeit

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Förderziel

Im Kontext der Weiterentwicklung der Open Access-Strategie des BMBF hin zu einer nationalen Open Access-Strategie soll diese Richtlinie die Etablierung von Open Access als Standard des wissenschaftlichen Publizierens weiter voranbringen. Dabei werden unter dieser Richtlinie Maßnahmen in drei Themenfeldern gefördert, die nachfolgend erläutert werden:

  • Vorhaben, die die Transformation des Publikationssystems durch die Umstellung von Schriftenreihen oder mehrerer, inhaltlich verbundener Monographien auf Open Access unterstützen. Da im Zuge der Umstellungen der Pub¬likationen hin zu Open Access insbesondere kleinere und mittlere Verlage auf Herausforderungen stoßen, richtet sich diese Richtlinie im Besonderen auch an diese Zielgruppe.
  • Vorhaben, die die Umstellung der Publikationsprozesse von kleinen und mittleren Verlagen und Hochschulverlagen im Rahmen der Transformation hin zu Open Access durch die Entwicklung und Erprobung digitaler Werkzeuge erleichtern und standardisieren sollen. In diesem Zusammenhang sollen Vorhaben unterstützt werden, die als Best-Practice-Beispiele herangezogen werden können.
  • Vorhaben, die mit innovativen Ideen das Open Access-Ökosystem verbessern und dadurch die Transformation hin zu Open Access in der deutschen Wissenschaft befördern.

Wer ist antragsberechtigt?

Im Rahmen dieser Richtlinie können sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte gefördert werden. Antragsberechtigt sind staatliche und private, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie nicht gewerbliche Institutionen (z. B. Stiftungen und gemeinnützige Vereine).

Verfahren

Das Verfahren ist einstufig. Dem Projektträger sind bis 7. August 2020 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

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