BMBF Förderausschreibung: “Künstliche Intelligenz in der zivilen Sicherheitsforschung”

11. Juni 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Förderziel der vorliegenden Richtlinie ist die Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Entwicklung KI-basierter Sicherheitslösungen. Der Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung interdisziplinärer vorwettbewerblicher Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben zu KI-basierten Sicherheitslösungen, in denen die Kooperation zwischen Anwendern wie bspw. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder Betreibern kritischer Infrastrukturen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen als relevanter Innovationsfaktor gestärkt wird. Eine besondere Bedeutung hat dabei die zwingende Einbindung von Anwendern sowie die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Sicherheitswirtschaft. Um den Transfer von KI-Anwendungen in innovative Sicherheitslösungen zu unterstützen, werden auch Forschungsaktivitäten begrüßt, die insbesondere der Vorbereitung von Gründungsaktivitäten dienen können.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zu KI-basierten Sicherheitslösungen mindestens eine der drei Säulen des Sicherheitsforschungsprogramms („Schutz und Rettung von Menschen“, „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“) adressieren. Die Ansätze sollen dabei konkrete Anwendungsprobleme lösen, Bedarfe der BOS sowie der Betreiber kritischer Infrastrukturen („Anwender“) sollen dabei besondere Berücksichtigung finden.

Beispiele für mögliche Forschungsfelder sind:

  • Risikomanagement
  • Auswertung von Massendaten
  • Entscheidungsunterstützung
  • Qualifizierung von Anwendern

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten PT bis spätestens 23. Juli 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Infos

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