BMBF Förderausschreibung: „Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich“

22. Juni 2022 | | 2 Minuten Lesezeit

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Das Forschungs-, Innovations- und Transferprojekt „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit den Ländern zielt darauf, auf Basis des internationalen Forschungsstands, erfolgreicher Entwicklungen (etwa im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern) und etablierter Strukturen der Länder, die Kompetenzen von aktiven und zukünftigen Lehrkräften in Bezug auf digitales und digital gestütztes Unterrichten zu stärken und entsprechende Expertise aus- bzw. aufzubauen; fachlich einschlägige außeruniversitäre Forschungs­institute, lehrerbildende Hochschulen, Studienseminare und Einrichtungen der zweiten Phase und Lehrerfortbildungseinrichtungen zu verzahnen sowie Netzwerke aller beteiligten Akteure zu etablieren und zu stärken. Im Rahmen dieser ersten Bekanntmachung sollen diese Ziele fokussiert werden auf die Chancen und Herausforderungen digitalen und digital gestützten Unterrichts in den MINT-Fächern (Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Sachkunde). Diese Fächer sind unter Einbezug der Bildungswissenschaften, Medienwissenschaften und den jeweiligen Fach­didaktiken zu adressieren.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, die digitalisierungsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte für die gesamte Breite des allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterrichtsangebots der MINT-Fächer (Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik und Sachunterricht) und der dafür notwendigen fachdidaktischen Fortbildung erforschen und entwickeln.

Erwartet werden Projekte mit MINT-Bezug, die in hohem Maße

  • ausgerichtet sind am internationalen Forschungs- und Entwicklungsstand unter Berücksichtigung bildungspolitischer Entwicklungen zur Digitalisierung in der Lehrkräftebildung und der Schule (z. B. Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ sowie deren ergänzenden Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“, „Digital Education Action Plan (2021 bis 2027)“ der Europäischen Union).
  • auf bereits bestehenden Entwicklungen aufbauen, z. B. aus der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ oder Maßnahmen in den Ländern.
  • geeignet sind, Fragen der Praxisrelevanz und Praktikabilität systematisch zu beantworten und einen Beitrag leisten, bestehende Hindernisse für eine flächendeckende Implementation bewährter Konzepte in der Praxis zu überwinden und durch eine unmittelbar kontextwirksame Vernetzung, Stärkung und Ergänzung der bereits bestehenden Strukturen der Lehrkräfteaus- und -fortbildung neue Synergien zu erzeugen.
  • in Forschung- und Entwicklung den Austausch von Wissenschaft, Forschung und Praxis befördern, durch das Zusammenwirken mit allen erforderlichen Akteuren der Lehrkräftebildung sowie Schulen aller Schularten und entsprechender (neuer) Kooperationen und Kooperationsformaten; insbesondere durch eine systematische Zusammenarbeit mit Landesinstituten.
  • dazu beitragen, digitale und hybride Formate und Instrumente in der Lehrkräftefort- und -weiterbildung zu etablieren.
  • durch eigenen Transfer und die Beteiligung an Transferformaten der Vernetzungs- und Transferstelle wissenschaftsgeleitete Ergebnisse bereitstellen, die vor allem in der zweiten und dritten Phase der Lehrkräftebildung – z. B. Landesinstitute für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Medienbildung und Qualitätsverbesserung, Zentren für Lehrerbildung, regionale Fortbildungseinrichtungen, Medienzentren – gewinnbringend genutzt werden können.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Verfahren und Deadline

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF bis spätestens 29. Juli 2022 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form vorzulegen (in Form eines zusammenhängenden PDF-Dokuments).

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