BMBF Förderausschreibung: “KMU-innovativ: Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)”

22. Dezember 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Bei datengetriebenen Ansätzen ist eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als wesentliche Voraussetzung anzusehen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

Verfahren und Deadline

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen in deutscher Sprache vorzulegen. Diese können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Letzter Stichtag ist der 15. Oktober 2025.

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