BMBF Förderausschreibung: “KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren; High Performance Computing”

25. Januar 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterentwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren sowie High-Performance-Computing nutzen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und „High Performance Computing“ mit sichtbarem Anwendungsbezug.

In allen genannten Bereichen sind folgende Vorhaben förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen (siehe Abschnitt 3). Das Vorhaben muss durch ein KMU initiiert sein und sollte durch dieses koordiniert werden.

Vorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  1. KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission.5 Die antragsberechtigten Unternehmen erklären gegenüber dem beauftragten Projektträger ihre Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
  2. Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten (siehe Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)6). Antragsberechtigte mittelständische Unternehmen erklären gegenüber dem beauftragten Projektträger ihre Einstufung bezüglich ihrer Unternehmensgröße unter Beachtung der Vorgaben im Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.
  3. Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/​oder mittelständischen Unternehmen im Sinne dieser Richtlinie. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
  4. Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektvorschlägen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober. Wiedervorlagen sind möglich; geänderte Abschnitte sind dabei kenntlich zu machen.

Weitere Infos

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