BMBF Förderausschreibung „KI-Nachwuchs@FH“

07. Januar 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Förderziel

Zweck dieser Förderrichtlinie ist es, die Rolle der Forschung an FH/HAW für den Standort Deutschland zu stärken, um so langfristig Fähig- und Fertigkeiten im Bereich KI zu schaffen, zu verstetigen und zu bündeln.

Daher fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ mit dieser Richtlinie strukturbildende Forschungsprojekte mit Forschungsgeräten, Forschungsanlagen und Demonstratoren für Arbeiten zum Zwecke der anwendungs- und transferorientierten KI-Forschung.

Gefördert wird die Akzentuierung der KI-Forschung an FH/HAW. Im Rahmen der Vorhaben sind notwendige strategische Investitionen förderfähig, die flexible und langfristige Strukturen zur Durchführung von Lehre, Forschung und Entwicklung begünstigen sowie den Transfer in Wirtschaft und Gesellschaft im Bereich der „Künstlichen Intelligenz“ verbreitern.

Diese fußt auf der Nutzung der KI für die Lösung von Anwendungsproblemen und beinhaltet:

  • Deduktionssysteme, maschinelles Beweisen: Ableitung (Deduktion) formaler Aussagen aus logischen Ausdrücken, Systeme zum Beweis der Korrektheit von Hardware und Software;
  • Wissensbasierte Systeme: Methoden zur Modellierung und Erhebung von Wissen; Software zur Simulation menschlichen Expertenwissens und Unterstützung von Experten (ehemals: „Expertensysteme“); zum Teil auch verbunden mit Psychologie und Kognitionswissenschaften;
  • Musteranalyse und Mustererkennung: induktive Analyseverfahren allgemein, insbesondere auch maschinelles Lernen;
  • Robotik: autonome Steuerung von Robotik-Systemen, d. h. autonome Systeme;
  • Intelligente multimodale Mensch-Maschine-Interaktion: Analyse und „Verstehen“ von Sprache (in Verbindung mit Linguistik), Bildern, Gestik und anderen Formen menschlicher Interaktion.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg.

Verfahren

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Im Rahmen dieser Richtlinie sind zwei voneinander unabhängige Einreichungsfristen vorgesehen. Die förmlichen Förderanträge sind dem PT spätestens bis zum 17. März 2021 (erste Vorlagefrist) oder 1. August 2022 (zweite Vorlagefrist) vorzulegen.

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