BMBF Förderausschreibung: “Innovative Arbeitswelten im Mittelstand”

14. Dezember 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Die Fördermaßnahme ist eingebettet in das Fachprogramm „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das Programm sucht nach Handlungsmöglichkeiten, um Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsprozesse zu gestalten. Es sichert so die Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftssichere Wertschöpfung. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, durch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die Arbeitswelten in kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen (KMU) zukunftssicher zu gestalten. Dabei sollen technologische und organisatorische Innovationen gleichermaßen zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit, der Kompetenzentwicklung bei den Beschäftigten und der Entstehung zukunftsfähiger Wertschöpfungssysteme, beispielsweise im Hinblick auf den Ausbau einer Kreislaufwirtschaft, beitragen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Projekte, in denen eine neuartige Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht. Die Vorhaben sollen einen der drei prioritären Forschungs- und Entwicklungsbedarfe adressieren:

  1. Intelligente Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit
    Die Individualisierung und Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen wird immer wichtiger. Dadurch steigt die Komplexität der Arbeit, weil menschliches Wissen, maschinelle Daten und Prozessinformationen im Arbeitsalltag gleichermaßen berücksichtigt werden müssen. Technologien beispielsweise der künstlichen Intelligenz haben das Potenzial, den Menschen mit einem intelligenten Wissensmanagement zu unterstützen.
  2. Flexible Formen der Zusammenarbeit von Menschen in oder zwischen Unternehmen
    Die Wertschöpfung als Ganzes erfolgt immer stärker in vernetzten und dezentralen Strukturen und hat vielschichtige Auswirkungen auf beispielsweise Prozesse, Führungskompetenzen oder Aufgabenteilung.
  3. Lebenslanger Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen
    Deutsche Mittelständler stellen sich Herausforderungen, wie dem Fachkräftemangel und dem demografischen Wandel. Dafür brauchen sie innovative und nachhaltige Konzepte, wie (informelles) Erfahrungswissen und neue Kompetenzen geschult werden können.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind:

  1. KMU
    KMU oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.3 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
  2. Mittelständische Unternehmen
    Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung weder mehr als 1 000 Beschäftigte noch einen Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro aufweisen. Hierbei sind verbundene oder Partnerunternehmen zu berücksichtigen.
    Abweichend von Artikel 4 der Empfehlung 2003/361/EG kann zur Feststellung der Antragsberechtigung ein gemeinnütziges Unternehmen auch dann als mittelständisches Unternehmen angesehen werden, wenn es direkt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert wird; Voraussetzung ist aber, dass in Summe der von der öffentliche Stelle oder Körperschaft des öffentlichen Rechts direkt oder indirekt kontrollierten Unternehmen keiner der genannten Schwellenwerte überschritten wird. Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung im Rahmen der schriftlichen Antragstellung.
  3. Staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Verfahren und Deadlines

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens zum 1. Juli 2022 eine vom Einreicher der Projektskizze zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen.

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