BMBF Förderausschreibung: “Innovationshub für Quantenkommunikation”

28. September 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Das Ziel der Maßnahme ist die Stärkung des Technologietransfers aus der Wissenschaft in die Wirtschaft und das Schaffen der Grundlagen für den Aufbau einer deutschen Quantenkommunikationsindustrie. Indikatoren für die Umsetzung dieser Ziele sind unter anderem: Anzahl von Patenten für Quantenkommunikationstechnologien, Anzahl unter deutscher Mitwirkung entstandener Beiträge zu Standardisierungsgremien für Quantenkommunikationskomponenten, Anzahl der Firmengründungen im Umfeld des Innovationshubs für Quantenkommunikation, Anzahl der Inanspruchnahmen von Testlaboren des Innovationshubs durch Unternehmen und die Berücksichtigung von deutschen Interessen bei der Frequenzregulierung.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung ist die Erforschung industrierelevanter Fragestellungen der Quantenkommunikation, um den Technologietransfer aus der Wissenschaft in die Wirtschaft gezielt zu unterstützen und auszubauen. Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen industriegeführte Forschungsvorhaben sowie ein begleitendes Schirm­projekt gefördert werden.

Thematische Schwerpunkte sind

  • die Absicherung von Industrienetzwerken und kritischen Infrastrukturen mittels Quantenkommunikation,
  • Feldtests hinsichtlich einer Überprüfung von Komponenten auf Nutzbarkeit in realen, industrierelevanten Anwendungsszenarien,
  • die Definition von Schnittstellen zwischen Systemkomponenten in Hardware und Software und das Vorantreiben diesbezüglicher Standardisierungsaktivitäten (Hierzu werden Kollaborationen von Forschenden, Standardisierungsorganisationen und namhaften Stakeholdern aus der Industrie ausdrücklich begrüßt.),
  • die Entwicklung von Hard- und Software, Modulen und Systemen für die Quantenkommunikation am Hochtechnologiestandort Deutschland und Europa.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und/oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen ­Tätigkeit des Zuwendungsempfängers (Hochschule, Forschungseinrichtung) dient, in Deutschland verlangt. Die Beteiligung von Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich erwünscht und bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.

Verfahren und Antragsfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze des Verbundvorhabens bis spätestens 3. Dezember 2021 ein.

Weitere Infos

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