BMBF Förderausschreibung: “Grand Challenge der Quantenkommunikation”
27. Januar 2021 | News | < 1 Minute Lesezeit
Ziel der Förderrichtlinie ist eine messbare Verbesserung eines Quantenspeichers oder eines anderen Systems zur Realisierung von Quantentoken innerhalb der Projektlaufzeit von drei Jahren. Der erwartete Umfang des messbaren Fortschritts ist spezifisch für die jeweils untersuchte Systemplattform.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind Wettbewerbsbeiträge mit dem Ziel der Verbesserung technologischer Schlüsselfaktoren im Hinblick auf die Realisierung von Quantentoken. Ein starker Fokus soll dabei auf der Weiterentwicklung von quantenspeicherbasierten Ansätzen liegen; speicherfreie Ansätze sind jedoch nicht vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Bewertungsgrundlage ist einerseits der durch das Vorhaben erreichte Fortschritt bei der Verbesserung von Kenngrößen eines Quantenspeichersystems oder ein vergleichbarer Fortschritt einer anderweitigen Lösung. Außerdem werden der Innovationsgehalt und das Disruptionspotenzial des Lösungsansatzes in die Bewertung mit eingehen. Damit die entwickelten innovativen Technologien tatsächlich zum Einsatz kommen können, muss auch die technische Anschlussfähigkeit sowie Kompatibilität zu vorhandenen Kommunikations- und IT-Infrastrukturen gegeben sein. Die Realisierbarkeit des gewählten Ansatzes soll im Rahmen eines „Proof-of-Principle“ mit einem Demonstrator für ein konkretes Anwendungsszenario nachgewiesen werden. Das Anwendungsszenario wird in der ersten Umsetzungsphase des Wettbewerbs (voraussichtlich nach Ende des ersten Projektjahres) als abschließende Aufgabenstellung verkündet.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im nichtwirtschaftlichen Bereich und vergleichbare Einrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als assoziierte Partner mit beratender Funktion ohne eigene Förderung die Konsortien unterstützen.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze des Verbundvorhabens beim zuständigen Projektträger ein. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 7. April 2021 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.