BMBF Förderausschreibung: “Forschungsvorhaben von KI-Nachwuchsgruppen”

10. Mai 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Das strategische Ziel der vorliegenden Richtlinie zur KI-Nachwuchsförderung ist die Förderung von qualifiziertem wissenschaftlichem Personal, um die Forschung zum Thema KI in Deutschland unter Beteiligung von herausragend qualifiziertem Nachwuchs im Wissenschaftssystem weiter voranzubringen. Dazu soll qualifiziertes Personal für das deutsche Wissenschaftssystem gewonnen und weiter gefördert werden.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung sollen interdisziplinäre Nachwuchsgruppen gefördert werden. Die in den Vorhaben zu entwickelnden Anwendungen müssen den Mehrwert der KI-Verfahren gegenüber etablierten Verfahren zeigen sowie bei gegebenem Anwendungskontext die Selbstbestimmung, die soziale und kulturelle Teilhabe sowie den Schutz der Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger bzw. die funktionale oder IT-Sicherheit berücksichtigen bzw. stärken.

Die Nachwuchsgruppen müssen Arbeiten in einem oder mehreren der folgenden Themengebiete durchführen:

  • Grundlagen der KI (z. B. Explainable AI, Knowledge Representation, intelligente Agenten, Automated Reasoning, Automated Planning, Entscheidungen unter Unsicherheit etc.)
  • Maschinelles Lernen (z. B. Learning Models, Kombinationen mit deduktiven Systemen, Trainingseffizienz, Performance, Robustheit, praktische Anwendbarkeit etc.)
  • KI-basierte Datenanalyse und Wissensextraktion (z. B. Sprach-, Text-, Bild- oder Situationsverstehen, Knowledge Refinement etc.)

Die Nachwuchsgruppen sollen als wissenschaftliche Inkubatoren dienen. Exzellente Wissenschaft braucht Diversität und Originalität. Daher ist es für das BMBF von besonderer Bedeutung, dass Vorhaben sowohl personell als auch im Hinblick auf ihre Ideen und Anwendungsgebiete eine vielfältige Gesellschaft repräsentieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern), in Deutschland verlangt. Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben sollten vorrangig in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer und schriftlicher Form vorzulegen. Für die elektronische Einreichung läuft die Frist bis zum 30. Juli 2021. Die schriftlichen Einreichungen müssen bis zum 11. August 2021 beim Projektträger eingehen.

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