BMBF Förderausschreibung: Förderung von “Vetrauenswürdige Elektronik (ZEUS)”

19. März 2020 | | < 1 Minute Lesezeit

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Die Richtlinie „Vertrauenswürdige Elektronik (ZEUS)“ in der Leitinitiative stärkt die Elektronik-Kompetenzen und damit die Technologiesouveränität der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft in den Bereichen Entwurfsmethoden, Technologien und Herstellungsprozesse sowie Analyse-, Test-, Mess- und Prüfmethoden für Elektronikkomponenten und -systeme.

Förderziel

Förderziel ist die Erforschung von Konzepten und Lösungen für neue Entwurfsmethoden, Technologien und Herstellungsprozesse sowie Analyse-, Test-, Mess- und Prüfmethoden für Elektronikkomponenten und -systeme mit einem hohen Maß an Vertrauenswürdigkeit. Zuwendungszweck ist die vorwettbewerbliche Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft in Verbundforschungsprojekten, die dem Förderziel dienen. Die Förderung soll die Innovationskraft entlang der Wertschöpfungskette der europäischen Industrie stärken.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Verbund mit Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (sonstige Zuwendungsempfänger), in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze des Verbundvorhabens beim zuständigen Projektträger ein. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH bis spätestens 12. Juni 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Alle weiteren Infos findet ihr hier.

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