BMBF Förderausschreibung: “Elektroniksysteme für vertrauenswürdige und energieeffiziente dezentrale Datenverarbeitung im Edge-Computing (OCTOPUS)”

22. April 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinie Verbundforschungsprojekte zur Entwicklung neuer Elektronikkomponenten und -systeme, die zu einer signifikanten Verbesserung bei der Datenerfassung und -verarbeitung durch Edge-Computing in den unten genannten Anwendungsgebieten beitragen.

Gegenstand der Förderung

Ziel der Förderung ist es, den dringenden Bedarf der Anwenderbranchen nach leistungsfähiger Elektronik zu decken, die auf ihre Aufgaben zugeschnitten und hochperformant ist. Gleichzeitig soll diese Elektronik helfen, die Ziele der Bundesregierung beim Klimaschutz zu erreichen. Die Förderung soll die Innovationskraft im Kernbereich der Wertschöpfungskette am Standort Deutschland stärken und so die technologische Souveränität Deutschlands und Europas stärken. Sie soll zudem einen Beitrag leisten, den Bedarf an wissenschaftlichem Nachwuchs und wissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften zu decken.

Die Vorhaben müssen über Innovationen im Bereich der Mikroelektronik für das Edge-Computing mindestens zwei der folgenden Zielstellungen verfolgen:

  • Die Umsetzung einer intelligenten Lastverteilung in einem komplexen Gesamtsystem für die in Nummer 1.1 genannten Anwendungen;
  • Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz vorrangig auf Systemebene, gegebenenfalls unterstützt durch die Komponentenebene;
  • Realisierung von zeitkritischen Prozessen beginnend bei der Situationserfassung bis hin zur Prozesssteuerung;
  • Effizientes und effektives Zusammenspiel mit mobilem Datenaustausch, die Berücksichtigung einer angemessenen Rechenleistung in der Cloud sowie KI-gesteuerter Automation für eine leistungsstarke Datenverarbeitung;
  • Steigerung der Erkennungsgenauigkeit relevanter Informationen für eine verbesserte Situationserfassung und Prozesssteuerung;
  • Sicherstellung der Vertrauenswürdigkeit von der Datenerfassung über die Datenverarbeitung bis zur Datennutzung insbesondere auf Hardwareebene;
  • Realisierung von Nachvollziehbarkeit und Nachweisbarkeit bei der Ereigniserkennung und Entscheidungsfindung.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache (fachliche Anteile abweichend in englischer Sprache möglich) und in elektronischer Form vorzulegen. Stichtage für die elektronische Einreichung sind

  • der 31. Juli 2021 sowie
  • der 15. Januar 2022.

Weitere Infos

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