BMBF Förderausschreibung: „Deutsch-Polnische Kooperation zum Technologietransfer in der Digitalen Wirtschaft“
22. März 2021 | News | < 1 Minute Lesezeit
Durch die Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte soll das in beiden Ländern vorhandene Potenzial für die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit sowie der Umsetzung der Ergebnisse gemeinsam mit Unternehmen der Wirtschaft genutzt werden. Mit der Förderung deutsch-polnischer Partnerschaften auf dem Gebiet der „Digitalen Wirtschaft“ sollen neue Impulse gesetzt werden, die zur Intensivierung und Verstetigung der Beziehungen zwischen den Partnerinnen/Partnern beitragen. Forschungskapazitäten sowie deren Spezialisierungen sowie die Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft sollen gestärkt werden.
Gegenstand der Förderung
Es werden Verbundprojekte gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Polen eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen aus dem Bereich „Digitalisierung der Wirtschaft“ bearbeiten.
Digital GreenTech für Smart Villages
Ländliche Regionen müssen sich den Herausforderungen des Klimawandels und des effizienten Umgangs mit natürlichen Ressourcen genauso stellen wie dichter besiedelte Regionen und Städte. In intelligenten Dörfern wird der digitale Wandel genutzt, um praktische Lösungen für lokale Probleme und Zukunftsaufgaben zu finden: Digitale Technologien und Innovationen können die Lebensqualität der Bürger erhöhen und gleichzeitig eine bessere und umweltfreundlichere Nutzung der Ressourcen unterstützen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.
Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. April 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.