BMBF Förderausschreibung: “Computational Life Sciences – KI-Methoden für die Systemmedizin”

27. Dezember 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Computational Life Sciences“ wird die Entwicklung von innovativen Methoden und Softwarewerkzeugen zur Analyse von lebenswissenschaftlichen Daten unterstützt. Der Förderschwerpunkt ist eingebettet in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung. Bislang haben vier Auswahlrunden zu wechselnden Schwerpunktthemen stattgefunden.

Gegenstand der Förderung

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie „Computational Life Sciences – KI-Methoden für die Systemmedizin“ sollen Verbundprojekte zur Entwicklung fortschrittlicher Methoden und Softwarewerkzeuge aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) für den Einsatz in der systemmedizinischen Forschung gefördert werden.

Im Rahmen der geförderten Projekte sollen Experten für KI mit Experten aus Bereichen wie Bioinformatik, Model­lierung, experimentellen Omics-Technologien und klinischen Fachbereichen interdisziplinär zusammenarbeiten. Die Projekte sollen mit Hilfe von Methoden aus dem maschinellen Lernen Herausforderungen im Bereich der systemmedizinischen Datenanalyse adressieren und dabei den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern. Die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge sollen noch während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter systemmedizinischer Fragestellungen herangezogen werden, die perspektivisch Verbesserungen bei der Diagnostik, Prävention oder Behandlung von Krankheiten ermöglichen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Verfahren und Deadline

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem oben angegebenen Projektträger bis spätestens zum 23. März 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Infos

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