BMBF Förderausschreibung: “Aufbau von Datenkompetenzzentren in der Wissenschaft”

22. Juni 2022 | | 2 Minuten Lesezeit

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Der Aufbau von Datenkompetenzzentren an Hochschulen und Forschungseinrichtungen soll die Forschenden insbesondere dabei unterstützen, anwendungsbezogen mit Daten zu arbeiten. Der Fokus der Förderung liegt auf der Vermittlung von Datenkompetenzen in der Wissenschaft. Gleichzeitig zielt die Förderrichtlinie darauf ab, innovative Forschung in allen Fachgebieten mittels der Nutzung von Methoden der Datenwissenschaften voranzubringen.

Gegenstand der Förderung

Das BMBF fördert Projekte zum Aufbau von Datenkompetenzzentren in zwei Förderphasen, zunächst zur Konzeption (fünfmonatige Konzeptionsphase) und anschließend zur Umsetzung (bis zu dreijährige Umsetzungsphase).

Die Zentren sollen Lernangebote entwickeln und bereitstellen, Forschungsaktivitäten durchführen und Angebote zur Vernetzung schaffen.

Dabei sollen bevorzugt Verbundprojekte aus mehreren Hochschulen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen gebildet werden, die durch ihre Aktivitäten und Maßnahmen regionale Strahlkraft entwickeln. Auch Datenkompetenzzentren mit mehreren Standorten, gegebenenfalls in verschiedenen Regionen, können gefördert werden – beispielweise wegen eines gemeinsamen fachlichen Ansatzes. Die Datenkompetenzzentren können beispielsweise thematisch, methodisch oder geographisch/generisch ausgerichtet sein. Darüber hinaus ist erwünscht, dass die Datenkompetenzzentren durch Vernetzungsaktivitäten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Stakeholdern aus der Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammenbringen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Datenwissenschaften an den Datenkompetenzzentren auch unter Nutzung praxisnaher Daten und unter Einbeziehung aktueller Fragestellungen betrieben werden. Datenkompetenzzentren können Aktivitäten sowohl in Präsenz als auch virtuell beinhalten, die auf geeignete Weise miteinander verknüpft werden.

Die Aktivitäten der Datenkompetenzzentren sollen vorrangig dem Kompetenzerwerb und der Kompetenzerweiterung im Bereich datenwissenschaftlicher Methoden dienen und dabei die Aspekte Lernen, Forschen und Vernetzen als drei sich ergänzende Aktivitätsfelder umfassen. Dabei ist eine passgenaue Adressierung der Bedarfe durch innovative und kreative Maßnahmen und Aktivitäten anzustreben.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Verfahren und Deadline

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden zwei aufeinander aufbauende Phasen für Datenkompetenzzentren bekannt gegeben: die Konzeptionsphase und die Umsetzungsphase. Die in der Konzeptionsphase zu fördernden Vorhaben zur Erstellung von Umsetzungskonzepten für Datenkompetenzzentren werden in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die erarbeiteten Konzepte werden anschließend erneut in einem Wettbewerbsverfahren bewertet und für eine Förderung in der Umsetzungsphase ausgewählt.

Das Auswahlverfahren ist für die Konzeptionsphase einstufig, für die Umsetzungsphase zweistufig angelegt und beinhaltet jeweils einen fachlichen Begutachtungsschritt, der gegebenenfalls unter Beteiligung externer Expertinnen und Experten durchgeführt wird.

Das Auswahlverfahren für die Konzeptionsphase ist einstufig angelegt, die Einreichung ist bis zum 17. August 2022 möglich.

cyberHR