BMBF Förderausschreibung: “Anwendungsnetzwerk für das Quantencomputing”

10. Mai 2021 | | 2 Minuten Lesezeit

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Die Fördermaßnahme „Anwendungsnetzwerk für das Quantencomputing“ verfolgt das Ziel, den Nachweis praktischer Anwendervorteile durch die Nutzung eines Quantencomputers zu erbringen oder zumindest die Grundlagen hierfür zu erschließen. Für definierte Anwendungsgebiete in Wirtschaft oder Wissenschaft soll ein nützlicher Quantenvorteil erzielt werden. In diesem Rahmen sollen Anwender aus Industrie und Grundlagenforschung in die Lage versetzt werden, die Potenziale des Quantencomputers für den Einsatz im jeweilig betrachteten Themenfeld zu beurteilen.

Gegenstand der Förderung

Die Förderung gliedert sich in zwei unterschiedliche Module.

In dem Modul „Verbund“ werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte gefördert mit dem Ziel, für definierte Anwendungsgebiete in Wirtschaft oder Wissenschaft einen nützlichen Quantenvorteil zu erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel zu erarbeiten. Gefördert werden unter anderem:

  • (Approximative) Quantenalgorithmen für ein spezifisches operationalisiertes Optimierungsproblem,
  • Hybride Algorithmen für das Co-Processing mit leistungsstarken klassischen Rechnern (z. B. VQE),
  • Quanten-Maschinenlernen oder
  • „Analoge“ Algorithmen für Quantensimulatoren.

In dem Modul „Netzwerk“ ist beabsichtigt ein Einzel- oder Verbundvorhaben zu fördern, welches Synergien zwischen den geförderten Projekten herstellt, die Übertragbarkeit auf andere Anwendungsfälle sicherstellt sowie Anknüpfungspunkte für Dritte schafft. Gefördert wird:

  • die Bereitstellung eines niederschwelligen Zugangs zu Quantencomputern und quantum-inspired Hardware für Forschung und Industrie, zunächst auch auf Basis international verfügbarer Quantencomputing-Systeme sowie der Aufbau einer entsprechenden Anwenderplattform inklusive der Cloudumgebung für den Zugriff auf die Quantencomputer,
  • der Aufbau einer Bibliothek mit Standardproblemen potenzieller Anwender sowie mit bekannten Quantenalgorithmen,
  • die Identifikation geeigneter Schnittstellen zwischen Problemklassen und Algorithmen sowie zwischen Anwendungssoftware und Hardware,
  • die Erarbeitung eines Bewertungsschemas zur Abschätzung von Aufwand und Nutzen des Quantencomputings bezogen auf die Übertragbarkeit der relevantesten Problemklassen auf spezielle Use Cases potenzieller Anwender und
  • die Bereitstellung von Methodenwissen und die Erstellung von Entwicklungswerkzeugen für Quantencomputing-Anwendungen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Einreichung der Projektskizzen in elektronischer Form bis spätestens 14. Juni 2021.

Weitere Infos

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