Projektaufruf Regionalbudget 2024 Westlicher Bodensee

18. Oktober 2023 | | 2 Minuten Lesezeit

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Was ist das Regionalbudget?

Das Regionalbudget wurde im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eingerichtet und ist mit Bundes- und Landesmitteln ausgestattet – Gelder der EU sind nicht beteiligt. In den LEADER-Gebieten Baden-Württembergs können damit investive Kleinprojekte gefördert werden. Die Projekte müssen zur Zielerreichung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK Westlicher Bodensee) beitragen.

Was ist ein Kleinprojekt?

Ein Kleinprojekt darf die Kostenobergrenze von maximal 20.000 € Nettokosten nicht übersteigen. Die Kleinprojekte müssen vorwiegend investiv sein, das heißt einen Vermögenswert darstellen (im Normalfall entweder Anschaffungen oder Bauvorhaben). Die Projekte müssen
den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzepts der LAG Westlicher Bodensee entsprechen und einem der folgenden Bereiche zuordenbar sein:

  • Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
    Erarbeitung von regionalen strategisch-planerischen Grundlagen für die ländliche
    Entwicklung sowie konzeptionelle und planerische Grundlagen für die Entwicklung in
    Gemeinden ländlicher Gebiete (Entwicklungskonzepte & -pläne)
  • Dorfentwicklung
    Vorhaben, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte
    dienen und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Bevölkerung beitragen.
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
    Projekte, die der Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten dienen oder
    der Erschließung von landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenzialen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
    Vorhaben zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
    Projekte zur Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung, Gesundheitsförderung der ländlichen Bevölkerung

Wer ist antragsberechtigt?

Bewerbungen können von allen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Kommunen, Kirchen, Unternehmen, Vereine, Verbände) und natürlichen Personen und Personengesellschaften (Privatpersonen, GbR, KG, Landwirte) eingereicht werden. Anträge sind
bei der Geschäftsstelle LEADER Westlicher Bodensee e.V. in Stockach einzureichen. Zur Bewerbung muss das Projekt schon weitestgehend ausgearbeitet sein und es muss genau feststehen, was mit den Geldern finanziert wird. Bestandteil der Bewerbung ist es, ein Projektdatenblatt zur Skizzierung des Projektes auszufüllen, bei dem die wichtigsten Punkte des Vorhabens schriftlich abgefragt werden.

Verfahren und Deadlines

Da das Regionalbudget dem Jährlichkeitsprinzip unterliegt, müssen Projekte innerhalb eines Kalenderjahrs umgesetzt und ausgezahlt sein. Sollte Ihr Vorhaben ausgewählt werden, ist es im Laufe des Programmjahres umzusetzen und bis zum 15.November des laufenden
Jahres abzurechnen (Einreichung Verwendungsnachweis mit bezahlten Rechnungen und Zahlungsnachweisen).

Bis 10. Dezember müssen die Anträge für das Folgejahr vollständig bei der Geschäftsstelle eingereicht sein.

Weitere Infos

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