Landespreis für junge Unternehmen

02. Februar 2024 | | < 1 Minute Lesezeit

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Zum 15. Mal schreiben die baden-württembergische Landesregierung und die L‑Bank den Landespreis für junge Unternehmen aus. Prämiert werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die aus ihren Ideen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln.

Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen dürfen Unternehmen aller Branchen und Berufe, die ab dem Jahr 2014 (ab dem 1. Januar 2014) gegründet oder übernommen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung können Sie Bilanzzahlen für mindestens drei volle Bilanzjahre vorweisen. Das Unternehmen muss seinen oder einen Firmensitz in Baden-Württemberg vorweisen und Sie müssen dort Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen anbieten, entwickeln, fertigen oder einsetzen.

Bewertungskriterien

Um den Landespreis zu gewinnen, sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich:

  • Persönlichkeit, Vorbildfunktion und soziale Kompetenz der Unternehmensleitung
  • Unternehmenskonzept
  • unternehmerische Leistung / unternehmerisches Vorbild
  • Innovationskraft
  • wirtschaftlicher Erfolg
  • nachhaltiges Wirtschaften
  • soziales Engagement
  • Beitrag zur Klimaneutralität

Bewertet werden vor allem:

  • Leistungsstärke, Modernität und Kreativität
  • soziales und ökologisches Engagement
  • vorbildhafter Beitrag zur Zukunft des Landes

Infos und Deadline

Die erste Phase der Bewerbung endet am 26. Februar 2024. Weitere Infos.

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