Jetzt bewerben: CO.VISION – Förderung für innovative Projekte im Zukunftsfeld Maschinenbau & Robotik

30. Oktober 2025 | | < 1 Minute Lesezeit

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CO.VISION ist das neue Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg für branchenübergreifende Innovationen: Kreativwirtschaft, Start-ups und KMU schließen sich zusammen, um Pilotprojekte in fünf Zukunftsfeldern zu realisieren. Gefördert wird mit bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Zukunftsfeld „Maschinenbau & Robotik“, einem Kernbereich der baden-württembergischen Wirtschaft: von Hightech-Fertigung über Automatisierung bis zu Human-Machine-Interaction. Kreative Expertise bringt hier neue Impulse, etwa durch nutzerzentriertes Design, interaktive Anwendungen, XR-Technologien oder die Gestaltung verständlicher Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine.

Umfang der Förderung

Neben finanzieller Unterstützung bietet CO.VISION ein hilfreiches Support-System, das die gemeinsamen Vorhaben sichtbar macht und voranbringt:

  • Förderung: Das Projekt wird mit bis zu 20.000 Euro bei max. 50 Prozent der Kosten gefördert.
  • Begleitprogramm: Zwei Workshops bringen die Teilnehmer in den Austausch und liefern frisches Know-how.
  • Bühne für Ideen: Zum Abschluss werden alle Projekte präsentiert.
  • Dokumentation & Sichtbarkeit: Alle geförderten Vorhaben erscheinen in einem Dossier (online & Print) und werden über die Kanäle der MFG Baden-Württemberg (Website, Social Media und Newsletter) einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Wer kann sich bewerben?

CO.VISION sucht Innovatoren, die 2026 ein konkretes Projektvorhaben umsetzen wollen und bereit sind, dieses im Laufe des Jahres gemeinsam weiterzuentwickeln. Antragsberechtigt sind Innovatoren, Kultur- und Kreativschaffende, Kultur- und Kreativunternehmen, Start-ups, Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen. Co-Partnerschaften sind explizit erwünscht, können aber auch erst innerhalb der Projektlaufzeit zusammenfinden und wachsen.

Weitere Kriterien sind:

  • Jedes Projekt muss einen cross-innovativen bzw. interdisziplinären Ansatz verfolgen.
  • Ein klar erkennbarer Anteil an Kreativleistungen ist gewünscht.
  • Der Kreativitäts- und Innovationsgehalt muss im Antrag deutlich hervorgehoben werden.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 11. Januar 2026, das Projekt läuft von März bis Dezember 2026.

Weitere Infos

cyberHR

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