Digialisierungsprämie auch im Jahr 2020

21. Januar 2020 | | < 1 Minute Lesezeit

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Mit der Digitalisierungsprämie werden konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Mit der Digitalisierungsprämie verfolgt die Landesregierung seit 2017 das Ziel, mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern bei ihren ersten Digitalisierungsschritten zu unterstützen. Mit Unterstützung der KfW wird die Digitalisierungsprämie als zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss angeboten. Inzwischen konnten 4.200 solcher Vorhaben angestoßen werden. Diese Erfolgsstory soll nach Planungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg auch 2020 fortgeführt werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren (u.a. Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie zum Beispiel 3D-Druck), bei Produkten und Dienstleistungen (u.a. Aufbau digitaler Plattformen) sowie in Strategie und Organisation (u.a. Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie). Die Einführung von digitalen Systemen zur Verbesserung der IT-Sicherheit ist ebenfalls förderfähig.

Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.

 

Wie wird gefördert?

Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Die L-Bank vergibt hierzu Darlehen ab 10.000 Euro bis 100.000 Euro. Bei Darlehen von 10.000 Euro bis einschließlich 50.000 Euro erhalten die Unternehmen einen Tilgungszuschuss von 5.000 Euro. Bei höheren Darlehen beträgt der Tilgungszuschuss 10 Prozent der Darlehenssumme.  Ein Tilgungszuschuss mindert die Restschuld, das heißt, das Unternehmen muss das Darlehen nicht in voller Höhe zurückzahlen.

Die Digitalisierungsprämie ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0″ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, die Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie „digital@bw” ist.

Weitere Infos findet ihr hier.

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