BMBF Förderausschreibung: Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect

18. Oktober 2023 | | 2 Minuten Lesezeit

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Ziel der Fördermaßnahme ist die Schaffung eines leistungsstarken Gründungs- und Innovationsökosystems und die Minderung von einseitigen Abhängigkeiten im Bereich moderner und zukünftiger Kommunikationstechnologien.

Gegenstand der Förderung

Die Fördermaßnahme des BMBF gliedert sich in zwei Förderphasen. Im Rahmen einer ersten Förderphase wird Gründungsinteressierten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit gegeben, einen technologischen „proof of principle“ zu erstellen. Komplementär zu den technologischen Grundlagen, die vor der Gründung in der ersten Förderphase erforscht und entwickelt werden, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des Start-ups beispielsweise mit Hilfe der EXIST-Förderung erarbeitet werden. Für bereits gegründete Start-ups und junge Unternehmen bietet eine zweite Förderphase die Möglichkeit, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten durchzuführen, die eine rasche Markteinführung von Forschungsergebnissen als Produkt oder Dienstleistung begünstigen.

Die Ziele dieser Richtlinie sind anhand der folgenden Indikatoren bemessen:

  • die Anzahl von Firmengründungen im Bereich zukünftige Kommunikationssysteme,
  • die Anzahl von Produktinnovationen, in denen neuartige Kommunikationstechnologien eingesetzt werden,
  • die Erhöhung der Produktvielfalt beziehungsweise Herstellerdiversität für Netzausrüstung („Made in Germany“ oder in Europa gefertigt),
  • die Steigerung des Anteils von in Deutschland und Europa hergestellten Netzkomponenten und Schaffung von Anreizen, Netzkomponenten in Deutschland zu fertigen,
  • der Anteil von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Bereich zukünftige Kommunikationssysteme sowie
  • die Anzahl von neuen Patenten.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt in Phase 1 sind in der Regel Einzelvorhaben einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, an der Forschende ihre Entwicklungsarbeit durchführen. Verbundprojekte mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU, sind in Ausnahmefällen möglich.

Antragsberechtigt in Phase 2 sind nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt. Eine Notwendigkeit für den Durchlauf der Phase 1 besteht nicht, um für die Phase 2 antragsberechtigt zu sein.

Verfahren und Deadlines

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die Einreichung der Projektskizzen kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erfolgen. Das Auswahlverfahren erfolgt in einem vierteljährlichen Turnus und berücksichtigt die bis zum Stichtag 31. März, 30. Juni, 30. September beziehungsweise 31. Dezember eingereichten Projektskizzen.

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