BMBF Förderausschreibung: „Enabling Technologies für die Quantentechnologien“

04. März 2021 | | < 1 Minute Lesezeit

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Die vorliegende Bekanntmachung verfolgt das Ziel, Anwender und Anbieter im Feld der Quantentechnologien in Deutschland in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, um ihre Position auf dem nationalen und internationalen Markt zu festigen und auszubauen. Damit soll zugleich der Fortschritt und die wirtschaftliche Umsetzung in den Quantentechnologien in Deutschland befördert werden. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen sich auch ­solche Unternehmen an einem Verbundprojekt beteiligen, die bisher nicht im Bereich der Quantentechnologien mit (außer)universitären Forschungseinrichtungen zusammengearbeitet haben.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der für die Quantentechnologien zweiter Generation notwendigen Enabling Technologies befassen. Gegenstand der Arbeiten können beispielsweise sein:

  • Integrierte, skalierbare Kontroll- und Ausleseelektronik z. B. auch für kryogene Umgebungen
  • Neue, verbesserte und/​oder kostengünstige Messinstrumente für relevante quantenmechanische Parameter
  • Neuartige, verbesserte Lichtquellen
  • Verbesserte optische Komponenten, z. B. Detektoren mit besserer Auflösung
  • Entwicklung miniaturisierter Quanten- und Kontrollsysteme, z. B. auf Basis integrierter Photonik
  • Geeignete Schnittstellen für Hard- bzw. Soft- und Firmware
  • Verbesserung der verfügbaren Materialien und Herstellungsprozesse, beispielsweise für supraleitende Schichten, Halbleiter und Oxide für quantentechnologische Anwendungen
  • Datenverarbeitungselektronik
  • Industrietaugliche Aufbau- und Verbindungstechnik für Quantensysteme

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschulen, Forschungseinrichtungen) in Deutschland verlangt.

Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 11. April 2021 beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Weitere Infos

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