BMBF Förderausschreibung: „Innovative Produktionssysteme durch KI-Integration (InProKI)“

20. März 2026 | | < 1 Minute Lesezeit

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Die Förderrichtlinie zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung produktivitätssteigender KI-Anwendungen voranzutreiben. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, dass Produkte, Produktionssysteme und Produkt-Service-Systeme der nächsten Generation durch den Einsatz flexibler KI-Lösungen entstehen. KI-Engineering (im Sinne von Gestalten von KI-Lösungen), die Umsetzung in Produktionsumgebungen sowie Monitoring und Wartung sind hierbei grund­legend. Die Richtlinie fördert die Analyse und Demonstration, wie KI in Wertschöpfungsnetzwerken eingesetzt werden kann, um die Produktivität zu steigern.

Gegenstand der Förderung

Das BMFTR fördert mit dieser Förderrichtlinie den gezielten Aufbau von kooperativen, vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) zu produktivitätssteigernden Anwendungen durch flexible und skalierbare KI-Lösungen in der Wertschöpfung.

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft – die Projekte können dabei prinzipiell den Innovationsprozess bis Technology Readiness Level (TRL) 8 berücksichtigen. Verwertung und Transfer – über die Grenzen des Verbunds hinaus – sind dabei von Anfang an von großer Bedeutung. Das für Wissenschaftskommunikation und Transfer vorgesehene Budget soll dabei im Laufe der Projektlaufzeit ansteigen – auf in der Regel 20 Prozent des Fördervolumens im letzten Jahr.

Wer ist antragsberechtigt?

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren – in der Regel fünf bis sieben – unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen und neue Anwendungen ermöglichen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs­einrichtungen und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge zu den in Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkten sowie dem Transferkonzept liefern.

Verfahren und Deadlines

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bei dem Projektträger Karlsruhe bis spätestens 22. Mai 2026 zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizzen zu senden.

Weitere Infos

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