BMBF Förderausschreibung: “Begleitung von Schulträgern bei Organisationsentwicklungs-Prozessen zum digitalen Wandel in der Bildung”
11. Dezember 2023 | News | 2 Minuten Lesezeit
Startseite » News »
Mit der OER-Strategie verfolgt das BMBF das Ziel, digitale Technik und digitale Lehr- und Lernmaterialien pädagogisch sinnvoll in die Bildungspraxis einzubinden.
Es werden folgende Förderziele verfolgt:
- Change-Prozesse begleiten: Schulträger benötigen Unterstützung dabei, Bedarfe zur Ausgestaltung von Digitalisierungsvorhaben im Kontext von OER und OEP an Schulen strategisch zu berücksichtigen und die Einbindung interner und externer Akteure sinnvoll zu koordinieren. Durch individuelle Beratungsleistungen und bedarfsentsprechende Qualifizierungsmaßahmen werden Schulträger beim Aufbau eigener Projektmanagementfähigkeiten zur erfolgreichen Umsetzung ihrer konzeptionellen, planerischen und organisatorischen Aufgaben unterstützt.
- Wissenschaft und Praxis verzahnen: Durch zielorientierte Interaktionen zwischen Wissenschaft und Praxis werden Ansatzpunkte für die erfolgreiche Gestaltung von Change-Prozessen im System Schule identifiziert und weitergegeben. Dabei findet kontinuierliche Kommunikation und Interaktion zwischen Wissenschaft und Praxis statt, auch um interessierte Institutionen mit den Ergebnissen vertraut zu machen und so zu unterstützendem Handeln zu befähigen.
- Erfahrungen erheben: Positive und negative Erfahrungen zu Veränderungsprozessen werden gesammelt, aufbereitet und systematisiert. Dabei werden qualitative Faktoren für erfolgreiche Veränderungsprozesse identifiziert.
- Transfer organisieren: Erfahrungen mit Transferpotenzial werden anderen zur Verfügung gestellt. Damit werden Schulträger dabei unterstützt, strukturelle Veränderungsprozesse zur Gewährleistung einer pädagogisch geleiteten digitalen Bildungsinfrastruktur unter Einbezug aller für den Prozess notwendigen Akteure zu initiieren und nachhaltig zu verankern.
- Kooperation unterstützen: Durch geeignete Formate wird der Auf- und Ausbau dauerhafter Kooperationen mehrerer Schulträger zur Implementation einer digitalen Bildungsinfrastruktur und dem dafür notwendigen Changemanagement unterstützt. Parallel werden die Erfolgsfaktoren für eine Zusammenarbeit identifiziert.
- Vernetzung ermöglichen: Es werden thematische und räumliche – regionale und bundesweite – Vernetzungsmöglichkeiten zwischen Schulträgern konzipiert und nachhaltig implementiert.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der geförderten Vorhaben sind unter anderem folgende Aktivitäten förderfähig:
- Bedarfsanalysen und Analysen zur Feststellung der Ausgangssituation und der wesentlichen Stakeholder
- Forschungstätigkeiten, die eine kontinuierliche Kommunikation und Interaktion von Wissenschaft und Praxis beinhalten und die erzielten Ergebnisse mit den weiteren Aktivitäten verzahnen sowie wissenschaftlich aufbereiten
- prozesshafte Begleitung und Beratung von öffentlichen und/oder freien Schulträgern im Rahmen ihrer individuellen Change-Prozesse inklusive der Unterstützung des Dialogs zwischen allen am Prozess beteiligten Akteuren zur Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und der Implementation von OER- und OEP-förderlicher IT-Infrastruktur an Schulen (zum Beispiel durch einmalige stattfindende Zukunftskongresse, regelmäßig stattfindende Regionaltage, Bildungskonferenzen, runde Tische und flankierende Arbeitsgruppen)
- strukturelle Begleitung und Beratung von Schulträgern zur Stärkung der Kooperation zwischen mehreren Schulträgern sowohl bei Kommunen als auch bei freien Trägern
- Aufbau von Vernetzungsstrukturen und (Netzwerk-)Koordination zwischen den am Vorhaben beteiligten Schulträgern
- Konzeption und Umsetzung von Netzwerkveranstaltungen der im Vorhaben integrierten Schulträger
- Konzeption, Organisation, Moderation und Koordination von Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend den ermittelten Bedarfen der im Vorhaben beteiligten Schulträger
- Entwicklung und Umsetzung von Materialien zur Verbreitung der Projektergebnisse und für den Transfer guter Praxis, Aufbau von Informationsangeboten für Schulträger
Wer ist antragsberechtigt?
- staatliche und nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- sowie weitere Institutionen, Vereine, Stiftungen und Bildungsinitiativen, Beratungsagenturen und Unternehmen im Dienstleistungssektor.
Verfahren und Deadlines
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 1. März 2024 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.