TÜV Süd Innovationspreis – Bewerbung bis 22. Februar

15. Januar 2019 | | < 1 Minute Lesezeit

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Der TÜV SÜD Innovationspreis richtet sich an KMU aus dem gesamten Bundesgebiet, die ein Produkt, eine Verfahrensinnovation oder eine technologieorientierte Dienstleistung entwickeln. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer Hochschule, Universität oder einer anderen außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung (bspw. der Helmholtz-, Max-Planck- oder Fraunhofer-Gesellschaft), mit der sich das Unternehmen gemeinsam bewirbt. Die eingereichten Innovationen können aus allen Branchen stammen, die Markteinführung des Produktes oder der Dienstleistung sollte innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein, der Jahresumsatz des Unternehmens maximal 50 Millionen Euro betragen.

 

Kriterien

Kriterien für die Bewertung sind unter anderem ein hoher Innovationsgehalt (Neuheit, Produktreife und Zukunftsorientierung), der erkennbare Nutzen (Effizienzsteigerung, Profitabilität, Synergieeffekte), die Mittelstandseignung (Relevanz für kleine Unternehmen) sowie die Praktikabilität und erfolgreiche Umsetzung. Die Sieger werden von einer hochrangigen Jury ermittelt, die Preisverleihung wird im Rahmen des TÜV SÜD Forums Anfang Juli 2019 stattfinden.

Die Idee des TÜV SÜD Innovationspreises ist es, die Zusammenarbeit von wissenschaftlichen Institutionen mit kleinen und mittelständischen Unternehmen zu stärken. Dank der Unterstützung von Forschungs­einrichtungen können KMU ihre Innovationen erfolgreich auf den Markt bringen: Die enge Zusammenarbeit bereits in der Entwicklungsphase stellt dabei sowohl einen hohen Innovationsgrad als auch die solide Qualität der neuen Produkte und Dienstleistungen sicher. Dies entspricht dem Auftrag von TÜV SÜD seit mehr als 150 Jahren, Menschen, Umwelt und Sachgüter vor nachteiligen Auswirkungen der Technik zu schützen und durch diese Minimierung von Risiken den jeweils neuesten Technologien den Weg zu ebnen.

Bewerbungen sind bis 22. Februar möglich. Weitere Informationen gibt es hier.

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